Homeoffice und Überstunden

Täglich arbeiten mehr Menschen im Homeoffice. Welche Regeln gelten hier aber für Überstunden und Arbeitszeiten. Kann ich wirklich arbeiten, wann und so viel ich will?
Diese und ähnliche Fragen erreichen mich dieser Tage immer mal wieder.

Um das zu beantworten schauen wir doch mal was etwas genauer hin:
Grundsätzlich gelten keine arbeitszeitrechtlichen Besonderheiten für die Arbeit im Homeoffice. Allerdings gibt es hier besonders die Gefahr keine Pausen einzuhalten und die Arbeitszeit auszuweiten.
Hier seid Ihr als Betriebsräte in der Verpflichtung zur Überwachung gemäß § 80 BetrVG, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden.
Darüber hinaus haben Betriebsräte auch eine Mitbestimmung bei Überstunden,
gemäß §87, Abs.1, Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz

Dieses Recht solltet Ihr unbedingt nutzen, um gemeinsam mit dem Arbeitgeber hier gute Regelungen in Form von Betriebsvereinbarungen zu schaffen.
Aber auch der Arbeitgeber sollte ein Interesse an einer sauberen Regelung zum Thema haben. Denn wenn der Arbeitgeber trotz positiver Kenntnis von Überstunden nicht eingreift und auch keine Gegenmaßnahmen anpackt, deutet dies auf eine bewusste Duldung von Überstunden hin.
Dann sind diese Überstunden auch zu vergüten!

So hat jüngst das Bundesarbeitsgerichts (1 ABR 18/19) vom 28.07.2019 entschieden.
Daher unser Tipp: Regelt klar und eindeutig in Eurem Betrieb, wie mit Überstunden umzugehen ist und wann diese zu vergüten sind. So könnt Ihr Streitigkeiten vorbeugen und alle haben Sicherheit beim Thema Homeoffice und Überstunden.
Wenn Ihr mehr zum Thema wissen wollt, so erfahrt ihr das, unter anderem, in unserem Seminar https://www.md-mentoring.de/verguetung-und-arbeitszeit

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