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Unterlagen zum BR 1 Seminar

Das Forsainstitut hat gemeinsam mit der ILS, eine repräsentative Umfrage zum Thema: Weiterbildung und Fernlernen durchgeführt.

Im Ergebnis heißt es u.a., dass 47% der Deutschen, also beinahe jeder zweite,  schon konkrete Pläne für Weiterbildung hat .

Jeder dritte möchte sich 2014 durch Weiterbildung, persönlich Weiterentwickeln und/oder  hofft auf einen beruflichen Neustart.

67%holen sich die Motivation hierzu über  den Erwerb von Fachwissen.

Fachwissen ist auch ein gutes Stichwort für den Betriebsrat.
Um dieses verantwortungsvolle Ehrenamt im Sinne der Arbeitnehmer ausführen zu können, sollten neue Betriebsräte rechtzeitig an ihrer Betriebsratsfortbildung arbeiten.
Das Betriebsverfassungsgesetz gibt Betriebsräten dazu die Möglichkeit sich alle erforderlichen Kenntnisse für die #Betriebsratsarbeit anzueignen.

Nutzen Sie die Chance als kompetente, zuverlässige Interessenvertretungen gesehen zu werden.

Gerne unterstützen wir dabei.

 

 

Gemäß § 37 und § 38 Betriebsverfassungsgesetz hat das Betriebsratsmitglied einen Rechtsanspruch auf Arbeitsbefreiung, wenn es Betriebsratsarbeit erfüllt und für deren ordnungsgemäße Durchführung eine Befreiung erforderlich ist.

Dies gilt auch für den Besuch von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die für die Betriebsratsarbeit notwendig sind.

Der Arbeitgeber muss nur rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden, dass das Betriebsratsmitglied seine Aufgaben wahrnehmen möchte.

Daher muss sich das Betriebsrats – Mitglied von der normalen Arbeit abmelden und nach Erledigung der Betriebsratsarbeit beim Vorgesetzten wieder zurück melden.

Grundsätzlich hat die Erfüllung der Amtspflicht eines Betriebsratsmitglieds Vorrang vor den arbeitsvertraglichen Pflichten.
Ob eine Betriebsratstätigkeit und die dafür notwendige Arbeitsbefreiung erforderlich sind, entscheidet das Betriebsratsmitglied nach gewissenhafter Prüfung selbst.

Am besten ist natürlich wenn dazu sogar ein Beschluss es Betriebsrats vorliegt