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Betriebsratswahl

Digitalisierung, Entlassungen, Outsourcing, Arbeitszeit Flexibilisierung, Kürzungen von Sozialleistungen wie Betriebsrenten, Jubiläumszahlungen und vieles mehr, Familie und Beruf, Betriebsänderungen alles Themen, die immer mehr an Fahrt aufnehmen und unbedingt eine Interessenvertretung und damit Betriebsratswahl Kandidaten für Arbeitnehmer in Betrieben brauchen.

 

Denn ohne Betriebsräte kann der Arbeitgeber sehr willkürlich handeln.

Betriebsratsarbeit braucht:

  1. Herz und Verstand
  2. Motivation
  3. Ein dickes Fell
  4. Wissensdurst
  5. Konfliktfähigkeit
  6. Lösungsvorschläge
  7. Neue Ideen
  8. Kompetente Ansprechpartner und ganz WICHTIG
  9. Transparenz

Wenn man es genau nimmt, also echte Alleskönner, die dabei auch noch immer nett und freundlich sind.

Betriebsräte sind und werden in der heutigen schnelllebigen Zeit sogar immer wichtiger und leisten auch viel. Daher sollte man jeder Kandidatin, jedem Kandidaten erst einmal DANKE sagen, dafür das sie sich bereit erklären diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. Zunächst einmal ist es auch egal, aus welcher Motivation heraus.

 

Was bekommt das Betriebsratsmitglied dafür, dass es sich wählen lässt?

  1. Zusätzliche Arbeit
  2. Stress mit Kollegen und AG, manchmal auch im eigenen BR Gremium
  3. Anerkennung
  4. Wissen durch vom AG finanzierte Seminare
  5. Neue Netzwerke
  6. Erfolge, wenn Probleme gemeinsam gelöst werden
  7. Tiefe Einblicke in Betrieb und UN
  8. Kündigungsschutz

Im günstigsten Fall halten sich geben und nehmen hier die Waage. Dafür ist es aber wichtig, dass Betriebsräte durch Kollegen unterstützt werden.

Erkläre also Deinen Kollegen, dass es großartig ist, wenn sie mitmachen, aber sie dich genauso unterstützen können, wenn sie zahlreich wählen gehen und so signalisieren: WIR wollen einen Betriebsrat.

Betriebsräte haben vom Gesetz her einige Möglichkeiten sich für die Interessen der Kollegen stark zu machen. Sie müssen allerdings auch immer das Wohl des Betriebs im Auge behalten und das ist nicht immer so leicht zu vereinbaren.

Jetzt sind Gesetze leider nicht immer so eindeutig, wie wir uns das oft denken oder wünschen.

Aber Betriebsräte, welche von Kollegen unterstützt werden – und nicht nur wenn es um Entlassungen und Abfindungen geht- können vieles erreichen.

 

Also taut Euch und überzeugt Eure Kollegen damit Ihr und andere als

Betriebsratswahl-Kandidaten zur Verfügung steht.

Letztendlich gewinnt ihr dann alle!

 

 

Informationen zu diesen und anderen Themen erhaltet Ihr auch in unseren Seminaren. Alle Seminare auch als Online-Seminare buchbar  https://www.md-mentoring.de

Behinderung BR-Wahl

Im BetrVG ist nicht nur geregelt, wie der Ablauf der Wahlen auszusehen hat, es enthält auch Vorschriften darüber, dass der Arbeitgeber die Wahlen weder behindern noch beeinflussen darf. Immer wieder versuchen Arbeitgeber oder andere Personen, den Ablauf der Betriebsratswahl zu behindern oder zu beeinträchtigen. Was darf der Arbeitgeber und was nicht?

 

Eine Behinderung der Betriebsratswahl liegt zum Beispiel vor, wenn der AG:

  1.  die für die Aufstellung der Wählerlisten erforderlichen Unterlagen zurückhält,
  2.  seinen Beschäftigten die Teilnahme an der Wahl verbietet oder sie auffordert, der Wahl fernzubleiben,
  3. Mitarbeitern die Ausübung des Wahlrechts unmöglich machen, indem er beispielsweise Arbeiten so organisiert, dass die Mitarbeiter am Wahltag nicht im Betrieb anwesend sind,
  4.  seine Mitarbeiter am Betreten des Wahllokals hindert,
  5. sich weigert, die notwendigen sachlichen Mittel und Räume für die Wahl zur Verfügung zu stellen.

Arbeitgebern ist es streng verboten, auf die Willensentscheidungen von Mitarbeiter Einfluss zu nehmen, etwa durch:

  • die Zufügung oder
  • Androhung von Nachteilen oder
  • die Gewährung oder
  • das Versprechen von Vorteilen

 

Arbeitgeber – Neutralitätsgebot?

Der Arbeitgeber darf keine Wahlwerbung machen! Er darf auch keine bestimmten Kandidaten oder Listen unterstützen und auch keine Wahlempfehlungen abgeben. Denn die Betriebsratswahl ist ausschließlich eine Sache der Belegschaft

 

Wahlschutz

Der Wahlschutz ist geregelt im § 20 BetrVG und enthält diese Aspekte:

  • Die Kostentragung
  • Verbot der Wahlbeeinflussung
  • Schutz der Arbeitnehmer
  • Verbot der Wahlbehinderung durch den Arbeitgeber

 

Tipp:

Wehrt Euch, wenn der Arbeitgeber die Wahlen behindert oder beeinflusst. Ihr könnt dann eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Wahrnehmung Eurer Interessen beauftragen oder Ihr könnt Euch an Eure Gewerkschaft wenden.

Betriebsratswahl Öffentlichkeitsarbeit

Ein guter Wahlkampf funktioniert nicht ohne Wahlwerbung! Um ihre Ziele bei der Betriebsratswahl zu erreichen, kommen Betriebsräte um gute Öffentlichkeitsarbeit nicht herum. Am effektivsten ist Wahlwerbung da, wo sie Probleme und Sorgen der Belegschaft aufgreift.

 

Nah am Wähler: Die Themen machen die Werbung aus

Im Vorfeld der Betriebsratswahl kann es sinnvoll sein, eine Umfrage zu starten. Fragt die Kollegen, wo sie sich Veränderung und Mitbestimmung wünschen oder welche Themen ihnen auf der Seele liegen. Ein gutes Medium dafür kann ein firmeneigenes Intranet oder die Mitarbeiterzeitung sein. Oder sucht das Gespräch, ob im Flur oder in der Pause. Nichts ist wertvoller als der persönliche Kontakt!

 

Die Sache mit den Kandidaten

Es gibt sie: Betriebsräte aus Leidenschaft. Aber es gibt bestimmt auch Kollegen, die sich gerne engagieren würden, aber sich nicht so recht trauen. Macht ihnen die Betriebsratsarbeit schmackhaft und zeigt auf, wieviel Spaß es macht durch Mitbestimmung das eigene Unternehmen nach vorne zu bringen. Transparenz ist wichtig! Zeigt zukünftigen Betriebsratskollegen genau, was sie erwartet.

 

Die letzte Betriebsversammlung vor der Betriebsratswahl

Eine gute Möglichkeit, um gezielt Wahlkampf zu betreiben, ist die letzte reguläre Betriebsversammlung vor der Wahl. Zeigt anhand Eures Tätigkeitsberichtes, was Ihr in Eurer Wahlperiode erreicht habt. Genauso wichtig ist es, Euren potenziellen Wählern einen soliden Ausblick in die Zukunft zu zeigen. Was wollt ihr erreichen, wenn man Euch wiederwählt? Wahlthemen lassen sich auf der Betriebsversammlung ebenso gut präsentieren wie die Arbeit des Betriebsrats an sich. Nicht nur Wähler werden hier gewonnen, sondern auch Kandidaten!

 

 

Öffentlichkeitsarbeit ist alles, auch bei der Betriebsratswahl. Wir helfen Euch gerne dabei, zum Beispiel auch mit unseren Seminaren zur Öffentlichkeitsarbeit, schaut mal in unser Seminarangebot.

 

Betriebsratswahlkampf

Damit Kollegen Dich wählen, sollten Sie Deine Ziele für den Betriebsrat kennen. Was möchtest Du vielleicht verhindern oder was möchtest Du anregen? Hier kommen unsere Tipps für den Betriebsratswahlkampf.

 

 Folgende Fragen solltest Du dir im Vorfeld stellen:
  1. Über welche Themen sprechen die Kollegen sehr häufig
  2. Wo sind deren Ängste und Befürchtungen und was brauchen die Kollegen, damit diese verringert oder aufgelöst werden
  3. Warum will ich Betriebsrat sein
  4. Welche Ideen habe ich für die zukünftige Betriebsratsarbeit, welche Themen sind mir wichtig
  5. Wie soll die Information der Kollegen erfolgen
  6. Wie soll die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber aussehen
  7. Was ist in der Vergangenheit beim Betriebsrat gut und was weniger gut gelaufen

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Präsentation, auch die gehört zum Betriebsratswahlkampf

Überlege Dir Deinen eigenen Wahlslogan, spiele dazu evtl. ein bisschen mit Deinem Namen, z.B.

Marion Dietrich = Mitbestimmung Dinge verändern

Ein Slogan sollte kurz und knackig sein und eine Aussage beinhalten.

Beispiele:

  • Digitalisierung braucht Betriebsräte
  • Betriebsrat – Macht mit
  • Wir fördern unsere Zukunft
  • Anpacken statt meckern
  • Frauen fördern und gerecht bezahlen
  • Wenn Ihr gehört werden wollt- gebt mir Eure Stimme

 

Das persönliche Gespräch ist durch nichts zu ersetzen, aber andere ergänzende Medien machen natürlich Sinn.
  • Plakate
  • Flyer und Handzettel
  • Betriebsversammlungen
  • Info Stände
  • Intranet
  • Videos (Youtube)
  • WhatsApp Gruppen
  • Facebook Gruppen
  • Emails

 

Denke daran, ein Bild sagt mehr als tausend Worte

Solltest Du Flyer oder Handzettel gestalten sind folgende Dinge noch wichtig:

Am besten kommt so etwas an, wenn es persönlich verteilt wird. Nach Feierabend oder in der Mittagspause am Werkstor oder auf dem Weg zur Kantine.

 

Niemand wird gewählt, wenn ihn keiner kennt. Man muss sich also bekannt machen. Daher erlaubt der Gesetzgeber, dass sich Kandidaten zur Betriebsratswahl vorstellen und für sich werben. Wahlplakate haben sich hier bewährt. Gut ist, wenn Ihr über und für Euch selbst, mehrere Plakate erstellt, so dass Ihr immer wieder etwas Neues und Aktuelles präsentieren könnt. So bleibt Ihr im Gespräch. Provoziert ruhig, seid witzig, aktuell und informativ.

 

Wie sieht es denn nun mit den Kosten zum Betriebsratswahlkampf aus?

Der Arbeitgeber kann kleine Flyer oder Handzettel, die Ihr selbst macht und druckt, um Euch vorzustellen bezahlen. Wahrscheinlich dürft Ihr auch das Intranet nutzen. Auf der sicheren Seite seid Ihr aber immer dann, wenn ihr euch erkundigt, wie das bisher bei euch gehandhabt wurde und evtl. auch selbst beim Chef nachfragt, was erlaubt ist. Denn der Arbeitgeber kann die Nutzung der Kommunikationsmittel auch komplett untersagen.

 

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Die neue Wahlordnung

Bereits das Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 18.06.2021 enthält wichtige Änderungen des Wahlrechts. Dadurch war auch eine Anpassung der Wahlordnung an dieses Gesetz notwendig. Am 08.10.2021 wurde die Wahlordnung durch den Bundesrat verabschiedet. Wir zeigen Euch was sich im Einzelnen geändert hat.

 

Wegfall der Wahlumschläge bei Präsenzwahlen

Bisher musste man die Stimmzettel für die Stimmabgabe bei der Betriebsratswahl in Wahlumschläge einlegen. Nun – auch wie bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat – erfolgt die Präsenzwahl ohne Wahlumschläge. Dadurch kann die Umwelt- und Kostenbelastung und der Zeitaufwand reduziert werden.

 

Sitzungen per Video- und Telefonkonferenz

Für den Wahlvorstand wird die Möglichkeit geschaffen, rechtssicher Sitzungen per Video- und Telefonkonferenz durchzuführen. Die Nutzung dafür liegt allein im Ermessen des Wahlvorstands und muss per Beschluss festgelegt werden.

 

Für diese Themen kommen keine Video- oder Telefonkonferenzen in Betracht

  • Durchführung eines Losverfahrens
  • Bearbeitung Briefwahlunterlagen
  • Die Stimmauszählung
  • Prüfung der eingereichten Vorschlagslisten
  • Nachprüfen von Vorschlagslisten

 

Zusenden von Briefwahlunterlagen

Bisher konnten die Briefwahlunterlagen der Wähler nur auf Anforderung versendet werden. Nun werden Beschäftigten, die längere Zeit nicht im Betrieb anwesend sind, ohne gesondertes Verlangen die Wahlunterlagen zugesendet. So soll möglichst vielen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Betriebsratswahl ermöglicht werden.

 

Genauer Zeitpunkt für die Bearbeitung der schriftlichen Stimmen

Vorher legte der Wahlvorstand die aufgrund schriftlicher Stimmabgabe eingegangenen Stimmen unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe in die Wahlurne ein. Jetzt sollen die abgegebenen Stimmen zu Beginn der öffentlichen Sitzung, in der die Stimmauszählung erfolgt, bearbeitet und in die Wahlurne gelegt werden (nach der Stimmabgabe).  Mit der Neuregelung soll die Rechtssicherheit erhöht und auf die betrieblichen Realitäten Rücksicht genommen werden.

 

Festlegung der Uhrzeit bei Fristen

Der Wahlvorstand kann festlegen, bis zu welcher Uhrzeit ihm am jeweiligen Tag des Fristablaufs Unterlagen wie z.B. Vorschlagslisten zugegangen sein müssen. Wenn der Wahlvorstand hiervon Gebrauch macht, muss das Wahlausschreiben zusätzlich eine Angabe der vom Wahlvorstand bestimmten Uhrzeit enthalten.

 

Länger möglich: Korrekturen an der Wählerliste

Bislang war eine Berichtigung der Wählerliste nur bis zum Tag vor Beginn der Stimmabgabe zur Wahl des Betriebsrats möglich. Fortan sollen die Korrekturen noch bis zum Abschluss der Stimmabgabe am Tag der Wahl vorgenommen werden dürfen.

 

 

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Kennt Ihr Euch aus mit den Änderungen im Wahlrecht? Hier könnt Ihr mit ein paar Fragen prüfen, was Ihr schon darüber wisst.

Viel Spaß!

 

Betriebsratswahl 2022

Mit unseren Plakaten zu den Betriebsratswahlen 2022 macht ihr den 1. Schritt

Liebe Betriebsräte,

  • Wollt Ihr als Betriebsrat frühzeitig für Euch bei den Betriebsratswahlen 2022 werben?
  • Wollt Ihr mehr Kandidaten für die BR-Wahl?
  • Wollt Ihr eine höhere Wahlbeteiligung?

 

Die Betriebsratswahl 2022 ist nicht mehr fern! Zwischen dem 1. März und 31. Mai werden wieder die Betriebsräte gewählt. Nun heißt es frühzeitig mit dem Wahlkampf zu beginnen, denn das alles macht sich nicht mal eben.

Deswegen haben wir etwas für Euch!

 

Plakate für Eure Wahlwerbung

Wir haben die Zeit kreativ genutzt und exklusiv für Euch fünf neue aktuelle Wahlplakate für die Betriebsratswahl 2022 erstellt.

Nutzt unsere Gratis-Plakate ganz einfach und meldet Euch hier an.

Wir senden Euch die Plakate dann umgehend per Email zu.

Dann nur noch bis zu einem Format von DIN A 3 farbig ausdrucken, aufhängen und fertig!

 

Und nicht vergessen: Wahlwerbung ist wichtig!

Ihr habt noch Fragen zur Betriebsratswahl? Jetzt noch schnell Termine unserer Seminare zur Betriebsratswahl sichern – wir machen Euch fit für die BR-Wahl 2022!

Betriebsratswahl 2014Ich werde häufig von Betriebsräten gefragt, “was mit Kollegen mit befristeten Arbeitsverträgen passiert, wenn sie in den Betriebsrat gewählt werden.
Schließlich seien sie dann ja für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt”.
Antwort:
Leider führt die Wahl in den Betriebsrat nicht zu einem Anspruch auf Verlängerung der befristeten Arbeitsverhältnisse,
die Betriebsratswahl macht diese Befristeten Verträge auch nicht unwirksam.

Siehe Urteil LAG Niedersachsen 08.08.2012 – 2 Sa 1733/11 bestätigt.