Aufgaben BR Arbeitsschutz

Betriebsräte haben im Arbeits- und Gesundheitsschutz eine wichtige Rolle, da sie die Interessen der betroffenen in diesem Bereich vertreten und sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen sicher und gesund sind. Wir zeigen Euch die fünf wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz:

1. Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen:

Der Betriebsrat hat das Recht, an der Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen mitzuwirken, um sicherzustellen, dass die keinen gefährlichen oder unerwarteten Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind.

2. Kontrolle der Einhaltung- und gesundheitsschutzrechtlicher Vorschriften:

Der Betriebsrat hat die Pflicht, die Einhaltung arbeits- und gesundheitsschutzrechtlicher Vorschriften im Betrieb zu kontrollieren und gegebenenfalls dafür zu sorgen, dass die Regelungen umgesetzt werden.

3. Informationsrecht bezüglich Gesundheit und Sicherheit:

Der Betriebsrat hat das Recht, von der Unternehmensleitung über alle Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes informiert zu werden, um entsprechend handeln zu können.

4. Mitbestimmungsrecht bei Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes:

Der Betriebsrat hat das Mitbestimmungsrecht bei Maßnahmen, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb verbessern sollen, wie z.B. bei Investitionen in neue Arbeitsgeräte oder bei der Einführung von Arbeitszeitregelungen.

5. Ansprechpartner für den Anfang:

Der Betriebsrat ist Ansprechpartner für den Anfang, wenn es um Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes geht. Dies beinhaltet auch, dass er Beschwerden von ihm in diesem Bereich entgegennimmt und gegebenenfalls weiterverfolgt.

Mehr rechtliches Wissen für Betriebsräte zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt hier:  in unseren Seminaren oder im ArbSchG.

 


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