Digitale Betriebsversammlungen nicht mehr erlaubt
Ab dem Ostersamstag (2023) ist eine Änderung des § 129 BetrVG in Kraft getreten, die für viele Betriebsräte eine bedeutende Veränderung darstellt. Bisher war es möglich, Betriebsversammlungen und Betriebsräteversammlungen sowie Jugend- und Auszubildendenversammlungen und Sitzungen der Einigungsstelle digital abzuhalten. Doch mit der Änderung des Gesetzes ist dies nicht mehr erlaubt. Diese Änderung kann für […]