Wie sie eine gute und interessante Betriebsversammlung vorbereiten

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Digitale Betriebsversammlung

Dieses Mal befristet bis zum 07.04.2023 ermöglicht der Gesetzgeber digitalen Betriebsversammlungen, Jugend- und Auszubildendenversammlungen sowie digitale Sitzungen der Einigungsstelle.

 

Der dazu gehörige Paragraf 129 Betriebsverfassungsgesetz gilt ab sofort.

Im Rahmen der Corona-Pandemie waren digitale Betriebsversammlungen und ebenso digitale Sitzungen der Einigungsstelle schon einmal befristet möglich. Dazu gab es den zusätzlich ins BetrVG aufgenommenen § 129 BetrVG (vom 12.12.2021 bis 19.3.2022). Diese Regelung war dann aber im März ohne Nachfolgeregelung ausgelaufen.

Mi Blick auf die Gesundheitslage, die sich in der herbstlichen Jahreszeit von Neuem fix ändern könnte, wurde die Sonderreglung mit dem “Gesetz zum Ausbau des Schutzes der Bevölkerung und außerordentlich vulnerabler Personengruppen vor COVID-19” von Neuem reaktiviert und verlängert.

Dazu wird in § 129 BetrVG, der noch im Gesetz steht, umstandslos als neuartiges Ablaufdatum der 7. April 2023 eingefügt – die Verlängerungsmöglichkeit in § 129 Abs. 3 BetrVG wurde aber beseitigt.

Was heißt das nun konkret?

Bis zum 7. April 2023 können als Video- oder Telefonkonferenz wieder abgehalten werden:

  • Betriebsversammlungen (§ 42 BetrVG)
  • Betriebsräteversammlungen (§ 53 BetrVG)
  • Jugend- und Auszubildendenversammlungen (§ 71 BetrVG)
  • Sitzungen der Einigungsstelle (§ 76 BetrVG)

Viele Betriebsräte wird das freuen, da digitale Betriebsversammlungen zumeist sehr gut besucht waren.

 

Weitere Infos zu Betriebsversammlungen gibt es in unserem Seminar.

 

Digtitale Versammlungen

Die Ende Juni 2021 ausgelaufenen Sonderregelungen für virtuelle Betriebsversammlungen und Sitzungen werden befristet bis zum 19. März 2022 wieder eingeführt. Diese Sonderregelung im BetrVG ermöglicht virtuelle Versammlungen der Betriebsräte, von Auszubildenden und Sitzungen der Einigungsstelle.

 

Versammlungen

Bis zum 19. März können Betriebsversammlungen, Betriebsräteversammlungen und Jugend- und Auszubildendenversammlungen digital abgehalten werden. Eine Aufzeichnung der Versammlung ist nicht zulässig und es muss sichergestellt sein, dass nur teilnahmeberechtigte Personen Kenntnis von dem Inhalt der Versammlung nehmen können.

 

Einigungsstelle

Auch hier können die Sitzungen der Einigungsstelle mittels einer Video- und Telefonkonferenz erfolgen. Wer daran teilnimmt, muss seine Anwesenheit gegenüber dem Vorsitzenden der Einigungsstelle in Textform bestätigen.

 

Verlängerung möglich

Der Deutsche Bundestag kann die Befristung durch Beschluss um bis zu 3 Monate verlängern.

 

 

Informationen zu diesen und anderen Themen erhaltet Ihr auch in unseren Seminaren. Alle Seminare auch als Online-Seminare buchbar.

Betriebsratswahl Öffentlichkeitsarbeit

Ein guter Wahlkampf funktioniert nicht ohne Wahlwerbung! Um ihre Ziele bei der Betriebsratswahl zu erreichen, kommen Betriebsräte um gute Öffentlichkeitsarbeit nicht herum. Am effektivsten ist Wahlwerbung da, wo sie Probleme und Sorgen der Belegschaft aufgreift.

 

Nah am Wähler: Die Themen machen die Werbung aus

Im Vorfeld der Betriebsratswahl kann es sinnvoll sein, eine Umfrage zu starten. Fragt die Kollegen, wo sie sich Veränderung und Mitbestimmung wünschen oder welche Themen ihnen auf der Seele liegen. Ein gutes Medium dafür kann ein firmeneigenes Intranet oder die Mitarbeiterzeitung sein. Oder sucht das Gespräch, ob im Flur oder in der Pause. Nichts ist wertvoller als der persönliche Kontakt!

 

Die Sache mit den Kandidaten

Es gibt sie: Betriebsräte aus Leidenschaft. Aber es gibt bestimmt auch Kollegen, die sich gerne engagieren würden, aber sich nicht so recht trauen. Macht ihnen die Betriebsratsarbeit schmackhaft und zeigt auf, wieviel Spaß es macht durch Mitbestimmung das eigene Unternehmen nach vorne zu bringen. Transparenz ist wichtig! Zeigt zukünftigen Betriebsratskollegen genau, was sie erwartet.

 

Die letzte Betriebsversammlung vor der Betriebsratswahl

Eine gute Möglichkeit, um gezielt Wahlkampf zu betreiben, ist die letzte reguläre Betriebsversammlung vor der Wahl. Zeigt anhand Eures Tätigkeitsberichtes, was Ihr in Eurer Wahlperiode erreicht habt. Genauso wichtig ist es, Euren potenziellen Wählern einen soliden Ausblick in die Zukunft zu zeigen. Was wollt ihr erreichen, wenn man Euch wiederwählt? Wahlthemen lassen sich auf der Betriebsversammlung ebenso gut präsentieren wie die Arbeit des Betriebsrats an sich. Nicht nur Wähler werden hier gewonnen, sondern auch Kandidaten!

 

 

Öffentlichkeitsarbeit ist alles, auch bei der Betriebsratswahl. Wir helfen Euch gerne dabei, zum Beispiel auch mit unseren Seminaren zur Öffentlichkeitsarbeit, schaut mal in unser Seminarangebot.

 

Betriebsversammlung
In jedem Kalendervierteljahr also 4 x im Jahr muss der Betriebsrat eine Betriebsversammlung abhalten.
Betriebsräte welche sich nicht an diese Vorschrift halten, begehen eine grobe Pflichtverletzung gemäß § 23 BetrVG
und können im schlimmsten Fall dafür aufgelöst werden. Mit dem Beschluss des BR ist auch eine Tagesordnung bekannt zu geben.
Der AG ist einzuladen und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist der Zeitpunkt und die Tagesordnung
rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen. Die Kosten für die Betriebsversammlung trägt der Arbeitgeber.
Die Zeit der Teilnahme an der Betriebsversammlung einschließlich zusätzlicher Wegezeiten ist wie Arbeitszeit zu vergüten (§44 Abs.1 Satz 2 BetrVG)

Betriebsversammlung – aktiv gestalten

  

Bald nach der Urlaubszeit wird es wieder Zeit für eine Betriebsversammlung.
Denken Sie als Betriebsrat bitte daran, dass der Betriebsrat aufgelöst werden kann, wenn er seiner Verpflichtung, pro Kalendervierteljahr, gemäß § 43 BetrVG nicht nach kommt.

Betriebsversammlungen abzuhalten, ist das eine, wie aber können diese lebendiger werden und die Kollegen zum mitmachen motivieren?

Hier ein paar kleine Tipps:

  1. Wechseln Sie sowohl die Redner als auch die Medien. Immer nur PowerPoint ist- egal wir gut sie auch gemacht scheint- langweilig. Probieren Sie Alternativen, egal ob Flipchart, selbst gemalte Plakate, Aktionen…. Das gilt auch für Redner, ja Betriebsratsvorsitzende leiten die Betriebsversammlung, dies bedeutet jedoch nicht, dass sie als Alleinunterhalter auftreten müssen J. Führen Sie doch ihre BV mal als Ausstellung durch (Tipps dazu, gerne über mich) und in unseren Seminaren.
  2. Binden Sie die Kollegen in die Betriebsversammlung ein. Verteilen Sie beispielsweise farbige Stimmzettel für eine Abstimmung, oder beteiligen sie die sie die Kollegen, wie im WorldCafe.
  3. Sorgen Sie für frische Luft im Raum und machen spätestens nach 1,5 Stunden eine Pause.

 

Hier gibt es weitere Tricks und Tipps. In unserem Seminar Betriebsversammlung