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Regelung 3G am Arbeitsplatz

Der Bundestag hat im Kampf gegen die Corona-Pandemie das Infektionsschutzgesetz überarbeitet. Nur derjenige der entweder geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet ist, darf einen Betrieb betreten. Wir zeigen Euch, was Betriebe und Arbeitnehmer jetzt zum Thema 3G am Arbeitsplatz wissen müssen.

 

Was gilt bei den Tests?

Um Zugang zum Betrieb zu bekommen, muss ein Antigen-Test vorgelegt werden, der maximal 24 Stunden alt sein darf. PCR-Tests gelten bis zu 48 Stunden. Ausnahmen gibt es nur, wenn unmittelbar vor Arbeitsbeginn auf dem Betriebsgelände ein Test- oder Impfangebot des Arbeitgebers wahrgenommen wird. Laut § 4 Corona-Arbeitsschutzverordnung muss auch in Zukunft zwei Mal pro Woche im Betrieb ein Test angeboten werden.

 

Impfstatus abfragen?

Arbeitgeber dürfen einen Nachweis fordern und auch speichern. Er darf den Nachweis nur verarbeiten, wenn dies zum Zwecke der Nachweiskontrolle erforderlich ist.

 

Homeoffice Pflicht

Die Homeoffice Pflicht vom 30.06.2021 wird reaktiviert. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Mitarbeitern im Büro Homeoffice anzubieten. Eine Ausnahme wäre zwingende betriebliche Gründe, die einer Tätigkeit im Homeoffice entgegenstehen.

 

3G auch im öffentlichen Nahverkehr

Auch im gesamten Nah- und Fernverkehr gilt 3G für Erwachsene, mit Ausnahme von Taxis. Fahrgäste müssen Nachweise mit sich führen. Dies soll durch Stichproben kontrolliert werden.

 

Ab wann gelten die Regeln?

Die 3G-Regeln treten wahrscheinlich am 24.11.2021 in Kraft. Laut Gesetz sollen die Maßnahmen am 19.03.2022 enden. Diese können aber um maximal drei Monate verlängert werden.

 

Was passiert bei Verstößen?

Arbeitgeber: Sie sind verpflichtet, die neuen Maßnahmen täglich zu kontrollieren und zu dokumentieren. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro

Arbeitnehmer: Ihnen droht Lohnausfall, wenn sie aufgrund der neuen 3G-Regelung ihrer Arbeit nicht nachkommen können. Es ist vorstellbar, dass Arbeitnehmer abgemahnt werden. Im Wiederholungsfall könnte sogar die Kündigung drohen.

 

 

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Unterweisung im Homeoffice

Im Homeoffice kann das Thema Unterweisung schon mal in den Hintergrund geraten, obwohl diese ein Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes ist. Seit Corona wurden viele Arbeitsplätze in das Homeoffice verlagert und dies stellt den Arbeitsschutz vor große Herausforderungen.

 

Verpflichtung zur Unterweisung

Die Verpflichtung ergibt sich unter anderem aus dem Arbeitsschutzgesetz. Auch die Vorschiften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung schaffen ebenso eine Grundlage. Die Betriebe müssen ihre Beschäftigten über Sicherheit, Gesundheitsschutz und Gefährdungen bei der Arbeit aufklären.

 

Was muss man beachten?

  • Erstunterweisungen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen
  • Unterweisungen müssen regelmäßig und mindestens 1-mal pro Jahr stattfinden
  • Die Unterweisung kann mit einzelnen Personen oder in Gruppen erfolgen
  • Unterweisungen müssen schriftlich dokumentiert werden
  • Wenn die Teilnehmenden die Dokumentation unterschreiben müssen, kann dies händisch im Unternehmen oder digital per qualifizierter elektronischer Signatur erfolgen
  • Video- und Telefonkonferenzen sind möglich

 

Verzichten auf Unterweisung?

Auch für die Arbeit im Homeoffice gilt: Auf eine Unterweisung kann nicht verzichtet werden! Die Arbeitsschutzvorschriften gelten unverändert weiter. Wie Unterweisungen organisatorisch zu gestalten sind, dazu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.

 

 

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Änderungskündigung Betriebsvereinbarung

Es kommt vor, dass man sich über einige Regeln in einer Betriebsvereinbarung im Nachhinein ärgert. Doch kann man einfach eine bestehende Vereinbarung ändern? Was muss man dabei beachten? Wir zeigen Euch, worauf Ihr achten solltet.

 

Änderungskündigung Betriebsvereinbarung

Als Betriebsrat kann man eine Änderungskündigung aussprechen. Wenn der Arbeitgeber das Angebot ausschlägt, wandelt sich die Änderungskündigung zur Beendigungskündigung. Nach Ablauf der gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfrist endet die Betriebsvereinbarung. Ist keine Kündigungsfrist vereinbart worden, gilt § 77 Abs. 5 BetrVG. Mit einer Frist von 3 Monaten kann die Betriebsvereinbarung gekündigt werden.

 

Pflicht zur Schriftform?

Für Betriebsvereinbarungen gilt eine Schriftformerfordernis und mündliche sind unwirksam. Das bedeutet: Änderungskündigungen sind immer schriftlich vorzunehmen! Auch solche per E-Mail oder Fax sind unwirksam.

 

Kündigungsgrund erforderlich?

Weder der Arbeitgeber noch der Betriebsrat brauchen für eine Kündigung einen Kündigungsgrund.

 

Fristlose Kündigung

Im Ausnahmefall ist auch die fristlose Kündigung der BV möglich. Ein wichtiger Grund muss aber dafür vorliegen. Voraussetzung dafür ist, dass einer der Betriebsparteien das Festhalten an der Betriebsvereinbarung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

 

Unser Tipp:

Bevor man zur Änderungskündigung greift, sollte man das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Möglicherweise ist eine einvernehmliche Änderung der Betriebsvereinbarung möglich.

 

 

 

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Update Homeoffice Versicherungsschutz

Homeoffice ist und bleibt sicher auch nach Corona ein beliebtes Arbeitsmodell. Gut, dass das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ein neues Mitbestimmungsrecht für mobile Arbeit geschaffen hat. Wir zeigen Euch, die wichtigsten Neuerungen beim Thema Homeoffice.

 

Erklärung mobile Arbeit

Ein Arbeitnehmer arbeitet mobil, wenn ihm kein dauerhaft eingerichteter Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Er verrichtet seine Arbeit ortsunabhängig – z.B. im Betrieb, zu Hause oder einem anderen beliebigen Ort.

Wann liegt Mobile Arbeit nicht vor…

beispielsweise bei Fahrern, Lieferdiensten, Außendienstmitarbeiter etc.).

Mitbestimmung bei mobiler Arbeit

Von dem Mitbestimmungsrecht wird sowohl regelmäßige als auch anlassbezogene mobile Arbeit erfasst.

Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich lediglich auf die Gestaltung, also das wie der mobilen Arbeit.

Ob der Arbeitgeber mobile Arbeit anbietet (ob) liegt in seiner Entscheidungsbefugnis.

Was unterliegt der Mitbestimmung?

Dazu gehören zum Beispiel Regelungen:

Bei der Arbeitszeit

  • der zeitliche Umfang der mobilen Arbeit
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit bezogen auf mobile Arbeit
  • der Ort, von dem aus mobil gearbeitet werden kann und darf
  • genaue Anwesenheitspflichten im Betrieb
  • die Erreichbarkeit

Arbeitsmittel

  • Umgang mit Arbeitsmitteln der mobilen Arbeit
  • einzuhaltende Sicherheitsaspekte

NEU Update zum Versicherungsschutz im Homeoffice wurde

Der neue § 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII (SGB) bestimmt, dass im Homeoffice der Unfallversicherungsschutz in gleicher Weise wie im Betrieb besteht. Versichert sind innerhäusliche Wege, die in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben stehen. Zum Beispiel ist ein Weg zu einem dienstlich genutzten Drucker abgesichert.

Wegeunfälle nun auch unfallversichert

Durch die gesetzliche Änderung des SGB VII sind Unfälle auf Wegen aus dem Homeoffice und zurück nunmehr ebenfalls ab dem 18.06.2021 versichert, wenn sie erfolgen, um wegen der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice am konkreten Tag z.B. in den Kindergarten oder zur Tagespflege zu bringen.

 

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Augenübungen

Täglich verbringen wir während der Arbeitszeit 8 bis 10 Stunden vor dem Bildschirm. Zudem starren wir regelmäßig auf unsere Handys. Gerade in der Corona-Zeit steigt die Bildschirmzeit immer weiter an.

Irgendwann werden die Augen müde, sie beginnen zu brennen und zu schmerzen.

Hier stellen wir Euch drei Übungen vor, die helfen sollen, Eure Augen zu entspannen und zu trainieren:

 

AUGENÜBUNG: Augenmassage 1

Diese Augenmassage massiert zwar nicht die Augen direkt, aber den Augenbereich:

Fasst dazu mit Daumen und Mittelfinger Eure Nasenwurzel an und legt gleichzeitig den Zeigefinger zwischen die Augenbrauen. Führt dann mit den drei Fingern leichte Bewegungen durch.

 

Eine weitere Augenmassage

Diese gezielte Massage bewirkt bei vielen Menschen eine spürbare Entspannung der Augen:

Legt dafür die Mittelfinger beider Hände etwa auf die Mitte der Stirn.

Führt gleichförmige Kreisbewegungen durch.

Bewegt dabei die Finger langsam jeweils seitlich über die Schläfen und dann nach unten, dicht an den Ohren entlang bis zu den Ohrläppchen.

 

Augenübung: Palmieren
Reibe Deine Hände warm und lege sie für 20 Sekunden auf Deine geschlossenen Augen. Zum Verstärken kannst Du Dir noch die Farbe Schwarz vorstellen.

Da man nur wenige Minuten mit jeder der 3 Übungen beschäftigt ist, kann man es jederzeit am Schreibtisch – oder auch in der Pause – einschieben. Wer sie regelmäßig anwendet, sollte deutlich weniger Probleme mit verspannten oder schmerzenden Augen haben.

Kleiner Tipp: Neben den Augenübungen könnt Ihr Euren Augen etwas Gutes tun, indem Ihr regelmäßig lüftet und ab und zu eine Bildschirm- oder Handypause einlegt.

 

Viel Spaß beim Ausprobieren! 😊

 

Wenn Ihr mehr zum Thema wissen wollt, so erfahrt ihr das, unter anderem, in unserem Seminar http://www.md-mentoring.de/arbeits-und-gesundheitsschutz-teil-1/

 

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Homeoffice und Überstunden

Täglich arbeiten mehr Menschen im Homeoffice. Welche Regeln gelten hier aber für Überstunden und Arbeitszeiten. Kann ich wirklich arbeiten, wann und so viel ich will?
Diese und ähnliche Fragen erreichen mich dieser Tage immer mal wieder.

Um das zu beantworten schauen wir doch mal was etwas genauer hin:
Grundsätzlich gelten keine arbeitszeitrechtlichen Besonderheiten für die Arbeit im Homeoffice. Allerdings gibt es hier besonders die Gefahr keine Pausen einzuhalten und die Arbeitszeit auszuweiten.
Hier seid Ihr als Betriebsräte in der Verpflichtung zur Überwachung gemäß § 80 BetrVG, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden.
Darüber hinaus haben Betriebsräte auch eine Mitbestimmung bei Überstunden,
gemäß §87, Abs.1, Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz

Dieses Recht solltet Ihr unbedingt nutzen, um gemeinsam mit dem Arbeitgeber hier gute Regelungen in Form von Betriebsvereinbarungen zu schaffen.
Aber auch der Arbeitgeber sollte ein Interesse an einer sauberen Regelung zum Thema haben. Denn wenn der Arbeitgeber trotz positiver Kenntnis von Überstunden nicht eingreift und auch keine Gegenmaßnahmen anpackt, deutet dies auf eine bewusste Duldung von Überstunden hin.
Dann sind diese Überstunden auch zu vergüten!

So hat jüngst das Bundesarbeitsgerichts (1 ABR 18/19) vom 28.07.2019 entschieden.
Daher unser Tipp: Regelt klar und eindeutig in Eurem Betrieb, wie mit Überstunden umzugehen ist und wann diese zu vergüten sind. So könnt Ihr Streitigkeiten vorbeugen und alle haben Sicherheit beim Thema Homeoffice und Überstunden.
Wenn Ihr mehr zum Thema wissen wollt, so erfahrt ihr das, unter anderem, in unserem Seminar https://www.md-mentoring.de/verguetung-und-arbeitszeit

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Bewegung Homeoffice

Liebe Betriebsräte,

in Zeiten von mobilen Arbeitsplätzen wie Homeoffice und Co, kommt es vermehrt zu Krankmeldungen der  Kollegen*innen wegen Schwierigkeiten mit dem Bewegungsapparat, Rücken, KoNaSchu (Kopf, Nacken, Schulter) lassen grüßen.

Wir haben uns daher überlegt, dass Ihr vielleicht Eure Kollegen mal mit ein paar gezielten Übungen unterstützen könnt, um Schäden und Krankheiten, präventiv zu begegnen.

Natürlich dürft Ihr diese Übungen auch selbst machen 😊

 

Brustmuskeln dehnen

Verkürzte Brustmuskeln sind eine häufige Folge zu langer Arbeit am Computer. Mit dieser Übung dehnst du sie und beugst schmerzhaften Verspannungen vor.

  • Setze dich aufrecht auf die Kante deines Stuhls und strecke deine Arme waagerecht nach links und rechts aus. Deine Hände befinden sich dabei auf Höhe deiner Schultern, die Handflächen wiesen nach vorne.
  • Atme nun langsam und tief ein und führe die Arme dabei nach hinten, bis du eine deutliche Spannung verspürst.
  • Für einen besonders intensiven Effekt drückst du deinen Rücken bis zum Hohlkreuz durch. Halte diese Position etwa fünf Sekunden.

Atme dann aus und bring die Arme wieder nach vorne.

Schultern mobilisieren

Schmerzen in den Schultern sind typische Symptome einer sitzenden Tätigkeit. So mobilisierst du sie einfach und schnell:

  • Setze dich möglichst gerade auf deinen Stuhl und verschränke die Finger ineinander.
  • Führe die Arme nun gerade nach vorne, die Handrücken zeigen zu dir, so als wolltest du deine Finger knacken lassen.
  • In dieser Position ziehst du nun deine Schulterblätter so feste zusammen, wie du kannst.
  • Halte diese Stellung etwa 10 Sekunden, erst dann darfst du dich wieder entspannen.

Nacken entspannen

Ein Ziehen im Nacken- und Halsbereich ist eine weitere häufige Beschwerde nach langer Büroarbeit. Diese Übung hilft dir, deine Nackenmuskulatur zu entkrampfen.

  • Sitze aufrecht und neige deinen Kopf nach rechts zur Seite.
  • Führe nun den rechten Arm über den Kopf und verstärke durch leichtes Ziehen die Dehnung.
  • Gleichzeitig drückst du den linken Arm von der Schulter an nach unten, um den Effekt zu maximieren.
  • Halte die Position etwa zehn Sekunden, um die Dehnung dann zu lösen.
  • Wiederhole die Übung spiegelverkehrt auf der anderen Seite.

Wenn Ihr mehr zum Thema wissen wollt, so erfahrt ihr das, unter anderem, in unserem Seminar http://www.md-mentoring.de/arbeits-und-gesundheitsschutz-teil-1/


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Homeoffice-Essen

Die 7 besten Tipps gegen die Kalorienfalle Homeoffice

Wie Sie lernen von Anfang an, im Homeoffice,  der Versuchung zu widerstehen
und gesunde Essens-Strukturen zu schaffen!

Wir verbrennen bis zu 400 Kalorien weniger im Homeoffice. Einfach dadurch, dass der Weg zur Arbeit und die Bewegung im Job einfach fehlen. Wenn wir dann noch häufiger zum Kühlschrank gehen – da der ja jetzt so nah ist und uns mit süßen Snacks belohnen –nehmen wir unweigerlich zu. 

Gesunde Ernährung beginnt mit Struktur!

Tipp 1: Planen Sie feste Essens- Pausenzeiten und halten Sie diese möglichst ein. Lassen Sie dabei auch das Handy und Radio, Fernseher möglichst aus.

Tipp 2: Trennung von Arbeitsplatz und Essensplatz. Setzen Sie sich zum Essen an einen ruhigen Ort mit Platz. Denn das Essen am Arbeitsplatz nehmen wir oft gar nicht als richtiges Essen war und somit steigt die Gefahr schnell wieder etwas essen zu müssen. Schaffen Sie mit diesen beiden ersten Tipps eine Essenskultur für Ihr Homeoffice.

 

Tipp 3: Besorgen Sie gesunde Lebensmittel, Obst, Gemüse, Milchprodukte wie Quark, Joghurt Käse aber auch gesunde Fette. Denn wenn Sie nur gesunde Lebensmittel im Haus haben, dürfen Sie auch mal etwas mehr zugreifen. Achten Sie auf gut sättigende Mahlzeiten

 

Tipp 4: Sorgen Sie dafür, dass Sie Ihr Essen möglichst schon vorbereitet haben (Meal Prepp). So geht nicht zu viel Zeit in den Pausen für die Zubereitung des Essens drauf.

 

Tipp 5: Wenn es Sie nach einem Snack zwischendurch gelüstet, hinterfragen Sie sich zunächst. Warum will ich jetzt etwas essen? Habe ich Hunger oder brauche ich nur eine kurze Pause? Fühle ich mich gerade gestresst? Dann hilft ein kurzes Strecken am offenen Fenster vielleicht genau sogt.

 

Tipp 6: Wenn es denn der Snack sein soll nehmen Sie die gesunde Alternative. Einen kleinen Obstsalat mit Walnüssen oder ein Stück Ost pur sind lecker und füllen die Energiereicher wieder auf.

 

Tipp 7: Denken Sie bitte auch an Bewegung. Ein kurzer Spaziergang um den Block oder ein kleines Workout reichen schon aus, um der Gewichtsfalle zu entgehen.

 

 

Tipps zum gesunden Essen sind sicher wichtig. Ich möchte aber auch festhalten, dass nichts Verwerfliches daran ist, in Ausnahmesituationen auch mal anders zu essen und zu reagieren. Das sollte nur nicht zur Regel werden, da die Nachteile dann einfach überwiegen. Erst einmal drauf gefutterte Kilos sind schwer wieder weg zu bekommen.

 

In diesem Sinne, bleiben Sie gesund.

 

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Homeoffice

HomeofficeTelearbeit –„Kündigung “, nicht ohne Zustimmung des Betriebsrat

 Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 10.09.2014 – 12 Sa 505/14 entschieden, dass „ Die Beendigung alternierender häuslicher Telearbeit durch den Arbeitgeber regelmäßig eine Versetzung im Sinne von § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG darstellt und daher unterliegt sie der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG.
Dies gilt auch für üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigte Arbeitnehmer (§ 95 Abs. 3 Satz 2 BetrVG).
Eine vom Arbeitgeber für eine Vielzahl von Fällen vorformulierte Vereinbarung, die die Beendigung alternierender häuslicher Telearbeit ohne Be-rücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers zulässt, ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

 

(Leitsätze der Verfasserin)

LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2014 – 12 Sa 505/14