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Betriebsrat Update zum BetrVG

Gerade wenn Ihr als Betriebsrat wiedergewählt wurdet, ist es wichtig Euer  Wissen aufzufrischen. Sozusagen ein Update zum Betriebsverfassungsgesetz und aktueller Rechtsprechung aus dem Arbeitsrecht vornehmt. Denn ganz klar ist, sowohl die Rechtsprechung als auch die Gesetze, mit denen Betriebsräte permanent konfrontiert werden, verändern sich permanent und in einem rasanten Tempo.

 

Die Änderungen allein durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz sind ja schon wissenswert.

Egal ob es um neue Mitbestimmungsrechte oder die Möglichkeiten von virtueller BR-Sitzungen geht.

Das Update zum BetrVG bringt hier neues Wissen für Betriebsräte.  Mittlerweile gibt es ja auch schon aktuelle Rechtsprechung den diesen Themen.

 

Grundlagenschulungen auch für erfahrene Betriebsräte können dann sinnvoll und erforderlich sein, wenn Ihr das Wissen daraus nicht habt. Grundlagenschulungen werden vom Gremium beschlossen und bedürfen keiner Zustimmung des Arbeitgebers.

Die gesetzliche Grundlage für Ihren Seminarbesuch ist § 37 Abs. 6 BetrVG. Betriebsräte haben einen Anspruch auf den Besuch erforderlicher Schulungen. So können auch Grundlagen ein Update zum BetrVG sein.

 

Was heißt nun aber erforderlich?

Ganz einfach: Ein Seminar ist dann erforderlich, wenn für den Betriebsrat Aufgaben anstehen und seine Mitglieder nicht oder nicht ausreichend über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um diese Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können.

 

Aktuelle Rechtsprechung als Seminarthema für Betriebsräte?

Ja. Auch wenn die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht zum unverzichtbaren Grundwissen jedes Betriebsratsmitglieds gehört. Betriebsräte müssen sich über die Entwicklung der Rechtsprechung auf dem Laufenden halten, um ihre Aufgaben verantwortlich wahrnehmen zu können. (BAG 18.1.2012 – 7 ABR 73/10).

 

Informationen zu diesen und anderen Themen erhaltet Ihr auch in unseren Seminaren. Alle Seminare auch als Online-Seminare buchbar  https://www.md-mentoring.de

bunte HändeDie Einstellung von Flüchtlingen kann Konfliktpotential mit sich bringen. Damit im Betrieb alle mit- statt gegeneinander agieren, sollte der Betriebsrat in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und anderen Arbeitnehmern schon frühzeitig Maßnahmen ergreifen.

Der § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG sieht bei der Integration von ausländischen Mitarbeitern den Betriebsrat explizit in der Pflicht!

Mit- statt Gegeneinander – Vorbereitungen im Betrieb

Die Basis für ein gelungenes Miteinander ist eine offene Kommunikation. Betriebsräte und Geschäftsleitungen sollten frühzeitig die anderen Mitarbeiter informieren. Hilfreich sind auch offene Diskussionsrunden. So können eventuelle Bedenken in der Belegschaft erkannt und beseitigt werden. Ohne Kommunikation droht eine Spaltung der Belegschaft.

Wichtig hierfür ist, dass ein „Arbeitsmarkt für Flüchtlinge“ entwickelt wird. Die Anforderungen an mögliche Jobs werden geklärt, ebenso das Unterstützungspotential und weitere Karrierewege. Betriebsrat und Arbeitgeber beachten aber auch, dass durch dieses Projekt keine anderen Mitarbeiter verdrängt werden.

Um „den neuen“ gut zu integrieren, bietet sich ein Patenprogramm an. Sinnvoll ist es, dafür einen Kollegen auszuwählen, der mit dem ausländischen Mitarbeiter auch im Betriebsalltag zusammenarbeitet. So kann der neue Mitarbeiter leichter in das Arbeitsumfeld eingeführt werden und hat zudem auch einen gleichgestellten Ansprechpartner bei Fragen.

Vorbereitung der neuen Mitarbeiter

Nicht nur die „alte“ Belegschaft sollte vorbereitet werden, sondern auch die neuen Mitarbeiter. Hilfreich sind zum Beispiel interkulturelle Trainingsprogramme – ähnlich denen, die Deutsche vor einer Auslandsentsendung absolvieren.

Die Sprache ist die Grundlage für eine gelungene Integration und dem Austausch unter den Kollegen. Hier kann besonders der Betriebsrat auf die Geschäftsleitung einwirken, damit der ausländischen Mitarbeiter mit Sprachkursen unterstützt wird. Eventuell ist es auch ratsam, die gesamte Familie beim Erlernen der Sprache zu unterstützen.

Wichtige Adressen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

Adressen

Liebe Betriebsräte,

seid Ihr noch total im Weihnachsstress oder könnt Ihr euch entspannt zurücklehnen, da schon alle Geschenke besorgt sind?

Das Jahr 2016 wirft bereits seinen großen Schatten voraus. Wir sind sehr gespannt auf das neue Jahr.

Unser Jahr 2016 beginnt mit vielen verschiedenen Seminaren.

Für folgende Seminare im ersten Quartal gibt es noch frei Plätze. Wir freuen uns, Euch auch dort schon wieder zu sehen.

 

Unsere Seminare in Langenfeld:

Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetz Teil 1       11.01. – 13.01.2016

Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetz Teil 2      18.01. – 20.01.2016

EDV- Ausschuss                                                                 21.01. – 22.01.2016

Arbeitsrecht Teil 1                                                              01.02. – 03.02.2016

Arbeitsrecht Teil 2                                                             10.02. – 12.02.2016

Wirtschaftsausschuss Teil 2                                            29.02. – 01.03.2016

Verhandlungsführung Teil 1                                           16.03. – 18.03.2016

Unser Seminar in Wesel:

Verhandlungsführung Teil 1                                          27.01. – 29.01.2016

 

Wir wünschen Euch noch eine entspannte Adventszeit.

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2016!

Euer

md-mentoring Team

Unterlagen zum BR 1 Seminar

Das Forsainstitut hat gemeinsam mit der ILS, eine repräsentative Umfrage zum Thema: Weiterbildung und Fernlernen durchgeführt.

Im Ergebnis heißt es u.a., dass 47% der Deutschen, also beinahe jeder zweite,  schon konkrete Pläne für Weiterbildung hat .

Jeder dritte möchte sich 2014 durch Weiterbildung, persönlich Weiterentwickeln und/oder  hofft auf einen beruflichen Neustart.

67%holen sich die Motivation hierzu über  den Erwerb von Fachwissen.

Fachwissen ist auch ein gutes Stichwort für den Betriebsrat.
Um dieses verantwortungsvolle Ehrenamt im Sinne der Arbeitnehmer ausführen zu können, sollten neue Betriebsräte rechtzeitig an ihrer Betriebsratsfortbildung arbeiten.
Das Betriebsverfassungsgesetz gibt Betriebsräten dazu die Möglichkeit sich alle erforderlichen Kenntnisse für die #Betriebsratsarbeit anzueignen.

Nutzen Sie die Chance als kompetente, zuverlässige Interessenvertretungen gesehen zu werden.

Gerne unterstützen wir dabei.