Was für ein Stress! Betriebsratsarbeit und die eigentliche berufliche Tätigkeit

Mal eben eine Betriebsvereinbarung schreiben und die Betriebsratssitzung auf den späten Nachmittag legen, weil der Vormittag schon so voll ist – Betriebsratsarbeit neben der eigentlichen Tätigkeit schlaucht. Dabei sind besonders Betriebsräte in kleinen bis mittelständischen Betrieben häufig von einer Doppelbelastung betroffen, weil sie aufgrund der Betriebsgröße meist nicht freigestellt sind. Bleibt dann schließlich die Betriebsratsarbeit auf der Strecke? Nein, wir haben Euch Eure Rechte zu Eurem Ehrenamt nochmal zusammengefasst und geben Euch Tipps gegen den Stress.

Das Betriebsverfassungsgesetz (§ 37 Abs. 2) schreibt klar vor: Betriebsräte müssen von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt werden, wenn es für die Durchführung der Betriebsratsarbeit erforderlich ist. Dabei ist keine Genehmigung durch den Arbeitgeber erforderlich. Nur, was ist wirklich erforderliche BR-Arbeit und was nicht? Auch hier gibt es Vorgaben im BetrVG (siehe z. B. §§ 29, 42). Die Teilnahme an der Betriebsratssitzung gehört natürlich genauso dazu, wie die Sprechstunde für die Arbeitnehmer. Nicht erforderlich für die Durchführung der Betriebsratstätigkeit ist aber etwa die Teilnahme an einer Gewerkschaftsveranstaltung.

Für alle Fälle gilt: eine gute Organisation und klare Absprachen mit dem Arbeitgeber erleichtern die BR-Arbeit. Hier kommen unsere Tipps:

  1. Sprecht offen mit Eurem Arbeitgeber über die Zeiten, in denen Ihr Eure Betriebsratstätigkeit ausüben möchtet und meldet Euch ab, auch wenn Ihr keine Genehmigung braucht.
  2. Besprecht einmal mit Eurem Arbeitgeber, ob es möglich ist, Euch teilweise für die Betriebsratstätigkeit freizustellen, zum Beispiel für einen (halben) Tag in der Woche.
  3. Betriebsratsarbeit lebt von der Teamarbeit. Jedes Betriebsratsmitglied im Gremium sollte Aufgaben übernehmen, damit die Betriebsratsarbeit gerecht auf das Gremium verteilt wird.

Schlussendlich gilt natürlich: ob kleine oder mittelständisches Unternehmen, nicht freigestellte Betriebsräte zirkeln meist zwischen Job und Betriebsrat. Und natürlich geht das Ehrenamt immer vor! Trotzdem sollte gerade in kleineren Unternehmen auch Rücksicht auf die betrieblichen Belange genommen werden, zum Wohle aller Kollegen. Und klappen Absprachen mit dem Arbeitgeber schon bei der Organisation, so werden vielleicht auch spätere Verhandlungen besser geführt.


Bitte diesen Artikel teilen: