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Ab dem 01. September wurde durch eine Reform die Möglichkeit für Teilzeitarbeit über das Modell Elterngeld Plus ausgeweitet. Auch die strengen Vorgaben zum Erhalt des Partnerschaftsbonus wurden gelockert. Doch was steckt hinter dem Partnerschaftsbonus und für wen lohnt er sich?

 

Elterngeld Plus

Man erhält 12 Monate lang Elterngeld, wenn man durch eine Geburt seine berufliche Tätigkeit aussetzt. Diese Zeit wird um 2 Monate erhöht, wenn der zweite Elternteil mindestens diese Zeit beim Kind bleibt. Die 14 Monate in Summe müssen sich beide Elternteile teilen (parallel oder nacheinander). Eltern erhalten das Elterngeld Plus, wenn sie ihrem Beruf eine Zeit lang in Teilzeit nachgehen, um zu Hause mehr Betreuungsarbeit zu leisten.

 

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus kommt in Form von vier zusätzlichen Monaten, in denen man Elterngeld Plus beziehen kann.

Voraussetzungen:

  • Man muss über einen Zeitraum von 4 Monaten gleichzeitig in Teilzeit arbeiten
  • Die 4 Monate Arbeit muss am Stück erfolgen
  • Die Arbeitszeit muss zwischen 25 und 30 Stunden liegen
  • Ein Elternteil muss ab dem 15. Lebensmonat durchgehend Elterngeld Plus beziehen

 

Was ist NEU daran?

Die Stundenzahl für den Bonus wurde reformiert. Man muss jetzt zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, vorher lag die Grenze noch bei 25 bis 30 Stunden. Auch der Ausstieg oder die Verlängerung sind jetzt flexible möglich. Vorher musste man 4 aufeinanderfolgende Monate in Teilzeit gehen, ab dem 1. September sind zwischen 2 und 4 Monate möglich.

 

 

Für wen lohnt sich der Partnerschaftsbonus?

Gerade für junge Eltern, die in den ersten Jahren mehr Zeit mit den Kindern verbringen möchten und trotzdem weiter den beruflichen Bestrebungen nachkommen wollen.

Wie beim Elterngeld Plus erfolgt die Anrechnung des Einkommens/ Zuverdienstes während der Bonusmonate. Also lohnt sich der Partnerschaftsbonus nur, wenn beide ungefähr gleich viel verdienen.

 

Für wen ist es nicht geeignet?

Oft bedeutet dieses Modell einen finanziellen Verlust gegenüber anderen. Bei einem größeren Einkommensunterschied zwischen den Partnern lohnt sich das geteilte Teilzeitmodell meist weniger.

Wenn die Voraussetzungen dafür nicht einhalten werden können, dann werden gezahlte Beträge zurückgefordert. Auch wenn nur ein Elternteil die Voraussetzungen nicht erfüllt, verlieren beide den Partnerschaftsbonus.

 

 

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