Kosten für Seminar

Beschlussfassung Seminarkosten

Betriebsrat und Seminarteilnahme – bitte nicht ohne Beschluss

Was wir durch Wilhelm Busch bereits in der Schule lernten, gilt heute noch: „Darum lautet ein Beschluss, dass der Mensch was lernen muss.“ Wie wörtlich dieses Zitat allerdings im Betriebsrat zu nehmen ist, fassen wir zusammen: der Betriebsrat wird nichts lernen, wenn er zuvor keinen Beschluss gefasst hat. Oder noch deutlicher: Ohne Beschlussfassung zur Seminarteilnahme keine rechtliche Grundlage für den Seminarbesuch. Sonst hat der Betriebsrat am Ende vielleicht sogar noch Lehrgeld gezahlt. Ein Überblick:

Muss das sein…

Ist das Seminar denn eigentlich wirklich erforderlich? Das entscheidet der Betriebsrat im Vorfeld alleine. Rechtlich erhält er Unterstützung durch § 37 Abs. 6 BetrVG. Denn das Recht auf die Teilnahme an Seminaren ergibt sich aus den Seminarthemen. Dazu zählen zum Beispiel die klassischen Grundlagenseminare (etwa zum BetrVG oder dem Arbeitsrecht). Dazu kann aber auch spezielles Wissen zählen, sofern dieses einen aktuellen oder zukünftigen Bezug zur Betriebsratspraxis darstellt.

Erstmal sitzen…

Plant der Betriebsrat die Teilnahme an einem Seminar für einen oder mehrere Betriebsratsmitglieder, so muss er zunächst eine ordentliche Betriebsratssitzung einberufen. Auf der Sitzung muss die Beschlussfassung über das geplante Seminar als eigener Tagesordnungspunkt aufgelistet werden. Über den Beschluss zur Teilnahme am Seminar muss dann abgestimmt werden. Allerdings nicht einstimmig, sondern mehrheitlich.

Und der Chef?

Sollte rechtzeitig informiert werden. Im Zweifel prüft er, ob der Betriebsrat bei dem Beschluss für das Seminar auch die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt hat. Der Arbeitgeber muss über folgendes informiert werden: wer nimmt teil, wann und wie lange, Kosten und Themen. Außerdem wichtig: der Grund für den Seminarbesuch. Und ganz wichtig: ohne den ordentlich beschlossenen Beschluss zur Seminarteilnahme ist der Arbeitgeber berechtigt, die Kosten für das Seminar zu verweigern.

Rechtliche Grundlage für Zeit und Kosten:

Wenn ich als Betriebsrat ein Seminar besuchen möchte, muss ich zunächst von meiner eigentlichen Arbeit freigestellt werden. Darüber hinaus geregelt werden, wer die Kosten für das Seminar und anfallende Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung) trägt. Hier sagt das Betriebsverfassungsgesetz in den §§ 37 und 40 ganz klar, dass sowohl für die Freistellung als auch für die Kosten der Arbeitgeber aufkommt.

Weitere Fragen?

Wie wichtig also der Beschluss zur Seminarteilnahme ist, haben wir kurz aufgezeigt. Weitere wichtige Fragen beantworten wir in unserem Servicebereich. Dort haben wir auch praktische Formulare, etwas zur Beschlussfassung oder zur Kostenübernahme für Euch hinterlegt. Dort findet Ihr übrigens auch unsere Seminaranmeldung und einen Überblick über unser breites Seminarangebot

Alle wichtigen arbeitsrechtlichen Fakten und Ratschläge auch zu kniffeligen Arbeitsrechtsthemen erhaltet Ihr in unseren Grundlagenseminaren.


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