Das Arbeitsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 24.07.2013 den  Betriebsrat des (Haupt)Betriebs der Kärcher GmbH & Co KG aufgelöst.

Den Antrag für die Auflösung, hatte hier die IG-Metall gestellt. Das eine Gewerkschaft gegen den Betriebsrat klagt ist eher selten, hier aber erfolgt.
Häufiger klagen Arbeitgeber gegen die Betriebsräte wegen Pflichtverletzungen.
Betriebsräte sollten daher die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsversammlungen einhalten.

Die Pressemeldung zur Entscheidung lesen Sie hier: http://www.arbeitsgericht-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1285478/index.html?ROOT=1178125

 

 

 


Bitte diesen Artikel teilen: