Betriebsversammlungen sind nicht gerade der Betriebsräte “liebstes Kind”.
Warum sollten diese trotzdem Quartalsmäßig durchgeführt werden?
1. Betriebsversammlungen sind häufig die einzige Möglichkeit für Arbeitnehmer mit ArbeitgeberIn und Betriebsrat gemeinsam zu diskutieren.

2. Hier kann der Betriebsrat genau erzählen, was er denn so tut (außer Kaffee trinken 😉 ).

3. Der Betriebsrat kann hier auch gleich Pläne und Projekte bekannt geben und erste Stimmungen aus der Belegschaft dazu einfangen.

4. KollegInnen können hier Fragen, Anregungen Lob und Kritik loswerden und direkt adressieren.

5. Der Arbeitgeber muss hier Bericht erstatten über die sozialen und wirtschaftlichen Belange des Unternehmen. Dazu können dann auch die KollegInnen und der Betriebsrat Fragen stellen und Themen diskutieren.

Diese Punkte machen die Betriebsversammlung zu einem wichtigen Forum für den Austausch in einem Betrieb.

Lassen Sie also die Gelegenheit nicht vestreichen, sich im Betreb wieder einmal gemeinsam auszutauschen.

Die rechtlichen Regelungen hierzu finden Sie in den §§ 42 – 46 des BetrVG. 

 

 


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