Wie geht der Betriebsrat richtig mit Arbeitnehmerbeschwerden um?

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz haben Arbeitnehmer das Recht auf Beschwerde

Alle denkbaren tatsächlichen oder rechtlichen Beeinträchtigungen können dabei Thema sein. Beispiele: #Ungleichbehandlung, #Mobbing, #Zuweisung von unerwünschten Arbeiten……

Betriebsräte sind verpflichtet Beschwerden von Kollegen entgegenzunehmen und- falls sie diese für berechtigt halten- beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. Am besten gelingt dies unter Beachtung folgender Punkte:
1. Sachverhalt aufklären Klären Sie mit den Kollegen den genauen Sachverhalt.
2. Erklärung des Ablaufes einer solchen Beschwerde Besprechen Sie mit den Kollegen, wie es jetzt weiter geht
3. Zeitnah Gespräch suchen Organisieren Sie möglichst kurzfristig (spätestens innerhalb von 14 Tagen) ein Gespräch mit den Betroffenen in dem nach Lösungen gesucht wird
.4. Vermittlungsgespräch organisieren Falls es nicht zu einer Einigung kommt, organisieren Sie anschließend ein Vermittlungsgespräch, möglichst mit einer neutralen Person.
5. Einigungsstelle anrufen Sollte auch dieses Gespräch scheitern kann der #Betriebsrat die #Einigungsstelle anrufen. Diese entscheidet nach Anhörung (auch des AN) über die Berechtigung. Der Spruch der Einigungsstelle ist bindend.

Übrigens: Dies ist ein wunderbares Thema für eine #Betriebsversammlung. Die meisten Arbeitnehmer kennen dieses recht leider nicht oder zu wenig. Betriebsräte können als Vertrauenspersonen den Kollegen hier die Angst vor solchen Gesprächen nehmen und sich als kompetente Ansprechpartner zeigenJ.


Bitte diesen Artikel teilen: