Gesetzesänderung im AÜG

Gesetzesänderung im AÜG

Wichtige Gesetzesänderungen ab 01.April
für Betriebsräte

Es wird seit langem erwartet und nun ist es da. Die wichtige Gesetzesänderung der Arbeitnehmerüberlassung tritt zum 01.04.2017 in Kraft. Leiharbeiter dürfen dann maximal noch 18 Monate für ein Unternehmen tätig sein.

Informationsrechte der Betriebsräte werden gestärkt indem sie ausdrücklich auf den Einsatz von Fremdfirmenpersonal ausgeweitet werden.

Also eine wichtige Gesetzesänderungen die auf mehrere Gesetze Einfluss hat. Zum einen natürlich da AÜG selbt. Aber auch im BetrVG wirken sich die Änderungen aus. Besonders zu nennen sind hier die §§ 78, 80, 92, 119 und 120. Im BGB ist der “611a zum Arbeitsvertrag betroffen. Alle Änderungen könnt Ihr in der Aktualisierung des Kittners 2017 nachlesen. Dazu einfach auf www.meinKittner.de gehen und den Reiter Aktualisierungen aufrufen.

Dort sind alle Änderungen in den entsprechenden Texten grau hinterlegt. Dadurch könnt Ihr Euch eine schnelle Übersicht, über die wichtige Gesetzesänderung, verschaffen.

Quelle: www.meinKittner.de/Aktualisierungen


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