Arbeitgeber müssen die Kosten für den Betriebsrat übernehmen

Arbeitgeber müssen die Kosten für den Betriebsrat übernehmen

Am Anfang einer neuen #Amtszeit müssen Betriebsräte einiges anschaffen um effektiv arbeiten zu können. Egal ob #Literatur, #Büroausstattung
oder auch die Seminare für den Betriebsrat alles kostet Geld.

Da kann es gut möglich sein, dass Anfragen zur Kostenübernahme früher oder später mit „zu teuer“ abgelehnt wird.
Begründen Sie daher von Anfang an für Ihren Arbeitgeber nachvollziehbar, warum Sie auf die jeweilige Maßnahme angewiesen sind.

Wichtig! Erläutern Sie die Notwendigkeit und den Nutzen für sich aber auch für den Arbeitgeber.
Wenn es um Dienstleistungskosten wie etwa die Kosten für ein #Betriebsratsbüro geht, dann schlüsseln Sie Ihrem Arbeitgeber den Preis auf.
Legen Sie ihm genau dar, mit welchen Kosten er rechnen muss. So erlebt er später keine Überraschung.
Lassen Sie sich kein #Jahresbudget für Ihre #Betriebsratskosten auferlegen, da sie zu Beginn des Jahres die Kosten gar nicht überblicken können.

Immer gilt: Ihr Arbeitgeber muss alle diejenigen Kosten erstatten, die Sie als Betriebsrat unter Anlegung eines vernünftigen und nachvollziehbar begründeten Maßstabs für erforderlich halten.
Zu diesem Thema gibt es viele Gerichtsurteile welche das bestätigen

 

 


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