Gibt es eigentliche für die Betriebsratsarbeit Grenzen?
Ja, nämlich da wo es darum geht dem Arbeitgeber unangenehme Arbeiten abzunehmen oder die KollegInnen nur zu bespaßen.
Der Betriebsrat ist nicht zuständig für:
Betriebsfeste
Betriebsausflüge
Kollegeinnen und Kollegen schonend auf Abmahnungen und/ oder Kündigungen vorzubereiten
Schlechte Nachrichten zu übermitteln, wie z.B. einen Personalabbau.
Lasssen Sie sich nicht vor den Karren des AG spannen um ihm die unangenehmen Themen abzunehmen.
Ja, nämlich da wo es darum geht dem Arbeitgeber unangenehme Arbeiten abzunehmen oder die KollegInnen nur zu bespaßen.
Der Betriebsrat ist nicht zuständig für:
Betriebsfeste
Betriebsausflüge
Kollegeinnen und Kollegen schonend auf Abmahnungen und/ oder Kündigungen vorzubereiten
Schlechte Nachrichten zu übermitteln, wie z.B. einen Personalabbau.
Lasssen Sie sich nicht vor den Karren des AG spannen um ihm die unangenehmen Themen abzunehmen.
Denken Sie daran: Sie sind nur dem Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet. In diesem Tahmen entscheiden Sie selbst, was Sie tun und was Sie lassen möchten