Wann haben AN eigentlich Anspruch auf Sonderurlaub?
Geregelt ist das in § 616 BGB. Es gelten nur die folgenden Anlässe:
Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
- Ø ein Arbeitstag
Tod der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/ des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder Elternteils
- Ø zwei Arbeitstage
Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort
- Ø ein Arbeitstag
25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum
- Ø ein Arbeitstag
Wenn ärztlich Behandlung erforderlich und diese während der Arbeitszeit erfolgen muss, da es nicht anders geht.
- Ø erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten
Diese Frage wird häufiger mal gestellt. ich hoffe ihr könnt etwas damit anfangen