Wann haben AN eigentlich Anspruch auf Sonderurlaub?

 Geregelt ist das in § 616 BGB. Es gelten nur die folgenden Anlässe:

 

Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes

  • Ø  ein Arbeitstag

 

Tod der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/ des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder Elternteils

  • Ø  zwei Arbeitstage

 

Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort

  • Ø  ein Arbeitstag

 

 25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum

  • Ø  ein Arbeitstag

 

Wenn ärztlich Behandlung erforderlich und diese während der Arbeitszeit erfolgen muss, da es nicht anders geht.

  • Ø  erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten

 

Diese Frage wird häufiger mal gestellt. ich hoffe ihr könnt etwas damit anfangen


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