Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes
Tatsächliche Gründe für eine Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes bestehen nur bei wenigen Gründen:
Urlaub, Geschäftsreise, Seminarbesuch, Bundesfreiwilligendienst, Krankheit, Kur, Mutterschafts- und Erziehungsurlaub und Tod. Nur bei den Verhinderungsfällen werden ‚Ersatzmitglieder tätig. Wenn das Ersatzmitglied nachgerückt ist, oder zeitweise jemanden vertritt, gilt es als vollwertiges #BR-Mitglied mit allen Rechten und Pflichten. Funktionen des zu vertretenden BR-Mitglieds kann das nachgerückte Ersatzmitglied nur mit gültigem Beschluss übernehmen.
BR-Arbeit hat bei Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes, nun Vorrang. Das Ersatzmitglied darf Seminare besuchen, Fachliteratur erhalten und erwirbt einen 12 Monate nachwirkenden #Kündigungsschutz, nach jeder Betriebsratsarbeit.
Kontakt
mdmentoring Marion Dietrich
Zum Stadtbad 24
40764 Langenfeld
+49-2173-1652244