Betriebsräte sind kein notwendiges Anhängsel, sondern eine wichtige Einrichtung ähnlich wie die Geschäftsführung und die Personalabteilung.

Obwohl das im Betriebsverfassungsgesetz eindeutig geregelt ist sehen viele Arbeitgeber das anders. Damit sie dennoch als kompetenter Ansprechpartner wahrgenommen werden, klären Sie zunächst einmal, mit wem muss ich denn eigentlich auf Augenhöhe verhandeln?
Als Betriebsrat müssen sie darauf bestehen mit der höchst möglichen Ebene zu verhandeln. Klären sie daher gleich zu Beginn Ihrer Amtszeit wer Ansprechpartner für sie ist und dabei auch Entscheidungen selbständig treffen kann.

Nehmen Sie all Ihr Recht wahr. Vertrauensvolle Zusammenarbeit bedeutet nämlich gerade nicht, dass der Betriebsrat auf diese Rechte verzichtet.

Die Pflicht des Betriebsrats besteht darin die Interessen der Kolleginnen und Kollegen zu vertreten und nicht darin auf Biegen und Brechen einen Kompromiss hinzubekommen.

Bereiten Sie sich gut vor, nutzen Sie Ihre Qualifikationsmöglichkeiten durch Seminare für Beetriebsaräte.

Bleiben Sie hart in der Sache aber fair und weich zu den Menschen. Denn dann erreichen Sie Ihre Ziele sehr viel leichter.


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