Arbeitsschutz

Nie war der Arbeitsschutz so sehr in aller Munde wie jetzt zu Pandemie Zeiten. Leider dreht sich in diesem Zusammenhang aber eben auch nur noch alles um die Pandemie. Andere wichtige Anforderungen der Gesetzgeber bleiben da häufig auf der Strecke.
Arbeitsschutz ist aber mehr als nur Corona!

Und hier tun sich Arbeitgeber häufig schwer damit den Arbeitsschutz ständig aktuell zu halten.
Dabei ist es wichtig auch für Betriebsräte, zu prüfen, ob der Arbeitsschutz noch allen formalen Anforderungen genügt.

Hier ein paar Fragen, die sich der Betriebsrat regelmäßig stellen sollte:

– Gefährdungsbeurteilungen: Sind die neuen Gefährdungen (Corona) schon in die Beurteilungen eingeflossen? Auch die psychischen? Stehen auch die anderen Schutzmaßnahmen immer wieder auf dem Prüfstand und werden sie ggf. erneuert?
– Unterweisungen: Sind Eure Unterweisungen, anlassbezogen und in regelmäßigen Intervallen erneut nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt?
– Sind alle Erste-Hilfe-Maßnahmen und Rettungsketten festgelegt?
– Ist die arbeitsmedizinische Vorsorge gesichert? Bietet Euer Betrieb allen Beschäftigten gemäß den gesetzlichen Vorschriften Vorsorgeuntersuchungen an bzw. führt er diese durch?
– Tagt der Arbeitsschutzausschuss – sofern Euer Betrieb mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt – wirklich vierteljährlich?
– Sind entsprechend der Firmengröße Sicherheitsbeauftragte ernannt und qualifiziert?
– Funktioniert die Kommunikation mit der Berufsgenossenschaft bzw. mit dem Unfallversicherungsträger?
– Schützt Ihr Fremdfirmen und Lieferanten?

Wenn Ihr bei den Fragen, welche mit NEIN beantwortet, solltet Ihr Euch ganz schnell der Themen annehmen.
Denn sonst drohen dem Arbeitgeber empfindliche Strafen und der Betriebsrat verstößt hier gegen seine Verpflichtungen geltende Gesetze zu überwachen. Das kann nach dem BetrVG für den Betriebsrat im schlimmsten Fall die Auflösung zur Folge haben.

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