md-mentorin – live!
In Teil 4 dreht sich alles um die Betriebsrats Wahlwerbung
Hinweise
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung und stellen auch keine dar. Es sind lediglich Hinweise und Tipps aus eigener Erfahrung.
Bevor im Frühling 2018, 100.000de Arbeitnehmer und Angestellte einen neuen Betriebsrat wählen, heißt es der Wahlkampf ist eröffnet.
Betriebsrats Wahlwerbung ist zunächst grundsätzlich erlaubt, aber, Was kann und darf man eigentlich genau und Wie sieht das mit den Kosten aus?
Du weißt ja nun wie Du Dich persönlich präsentieren kannst, heute geht es darum, möglichst viele verschiedene Medien für Deinen Wahlkampf zu nutzen.
Dazu musst Du zuerst herausfinden, welche Medien bei den Kollegen gut ankommen und von Ihnen genutzt werden.
Hier mal eine, nicht vollständige Liste von Medien die sich besonders für die Betriebsrats Wahlwerbung eignen:
Das persönliche Gespräch (haben wir schon ausführlich behandelt), durch nichts zu ersetzen, aber andere ergänzende Medien machen natürlich Sinn.
Plakate
Flyer und Handzettel
Betriebsversammlungen
Info Stände
Intranet
Videos (Youtube)
WhatsApp Gruppen
Facebook Gruppen
Emails
Dabei immer beachten, das Branding nicht aus den Augen verlieren. Immer bei deinen Bildern, Schriften und Farben bleiben.
Niemand wird gewählt wenn ihn keiner kennt. Man muss sich also bekannt machen. Daher erlaubt der Gesetzgeber, dass sich Kandidaten zur Betriebsratswahl vorstellen und für sich werben. Wahlplakate haben sich hier bewährt. Gut ist, wenn Ihr über und für Euch selbst, mehrere Plakate erstellt, so dass Ihr immer wieder etwas Neues und aktuelles präsentieren könnt. So bleibt Ihr im Gespräch. Provoziert ruhig, seid witzig, aktuell und informativ.
Vielleicht ein Plakat, als Stellenausschreibung zum Betriebsrat,
wenn ihr schon Betriebsrat seid, ein Plakat mit Euren Erfolgen
ein Plakat als Steckbrief
ein Plakat mit Zielen …… usw. Je kreativer Ihr seid umso besser.
Man kann sich auch auf Plakaten mit Konkurrenten beschäftigen (aber Achtung, bei der Wahrheit bleiben und nicht beleidigend werden. Auch hier kann man von der gerade laufenden Bundestagswahl lernen.
Denn evt. müsst ihr mit den Kollegen die nächsten Jahre zusammenarbeiten.
Wir haben im letzten Video darüber gesprochen, es geht darum Aufmerksamkeit zu erzielen und zum Wahltermin hin, immer wieder neu und frisch werben um in Erinnerung zu bleiben.
Ein tollen neues Medium in diesem Wahlkampf sind Videos. Ihr könnt witzige Videos, informative Videos oder auch Videos in denen Ihr Euch vorstellt, ganz einfach mit dem Handy drehen und einen eigen Kanal auf Youtube anlegen.
Diesen Kanal macht Ihr dann durch Mund zu Mund Propaganda bekannt oder auch durch ein Plakat.
Plant den Wahlkampf- legt fest, wann ihr was machen wollt. Daher ist es wichtig schon frühzeitig beginnen. Das alles macht sich nicht mal eben. Toll ist es wenn Ihr Mitstreiter habt. Gemeinsam macht das erstellen solcher Videos und Plakat viel mehr Spaß. Versucht dabei gar nicht perfekt zu sein. Weder bei den Videos noch bei anderen medien. Ihr seid Menschen. Kollegen und die sind selten perfekt . Einer meiner Lieblingssprüche (ich weiß gar nicht von wem) ist:
„Nur Nullen sind rund, alle anderen haben Ecken und Kanten“
Also traut Euch, ich verspreche, es macht Spaß.
Übrigens:
Auch Gewerkschaften dürfen Wahlwerbung im Betrieb machen.
Keine Wahlwerbung darf der Arbeitgeber machen. Das gilt sowohl für offene als auch für versteckte Wahlwerbung, indem der Arbeitgeber z.B. einer Person oder Gruppe die Werbung finanziert und dies bei anderen ablehnt. Auch darf Wahlwerbung niemals beleidigend sein, das wäre dann ein Gesetzesverstoß
Wahlwerbung findet außerhalb der Arbeitszeit statt. Gerne in den Pausen oder vor beziehungsweise nach der Arbeit am Eingangsbereich des Betriebes oder auf dem Weg oder in der Kantine.
Wahlwerbung darf den betrieblichen Ablauf nämlich nicht behindern oder stören. Darauf ist unbedingt zu achten.
Ausnahmen gelten nur, wenn diese vom Arbeitgeber ausdrücklich erlaubt wurden. Daher bitte unbedingt vorher nachfragen.
Wie sieht es denn nun mit den Kosten aus?
Der Arbeitgeber kann kleine Flyer oder Handzettel, die Ihr selber macht und druckt um Euch vorzustellen bezahlen. Wahrscheinlich dürft Ihr auch das Intranet nutzen. Auf der sicheren Seite, seid Ihr aber immer dann, wenn ihr euch erkundigt wie das bisher bei euch gehandhabt wurde und evt. auch selbst beim Chef nachfragt, was erlaubt ist. Denn der Arbeitgeber kann die Nutzung der Kommunikationsmittel auch komplett untersagen.
Ich weise an der Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den in meinen Videos behandelten Themen, Informationen und Tipps nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Wenn Ihr also rechtliche Fragen habt, wendet Euch bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle oder auch Eure Gewerkschaft.