Ständige Erreichbarkeit und Arbeit

Ständige Erreichbarkeit und Arbeit nach Feierabend

Ständige Erreichbarkeit und Arbeit nach Feierabend sind die reinsten Beziehungskiller

Liebe Betriebsräte!

Wir wünschen allen Betriebsräten ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

Das Jahr 2019 ist noch ganz frisch und bringt sicher große Herausforderungen. Ein großes Thema wird, auch für Betriebsräte, sicher die ständige Erreichbarkeit im Zusammenhang mit mobiler Arbeit im Job! Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verwischen dadurch immer mehr. Selbst Familien leiden nach neuen Erkenntnissen darunter. So kann z.B. Freizeit immer schwerer geplant werden. Ende 2018 haben wir wieder überall hören, sehen und lesen können, dass die Krankentage im Zusammenhang mit psychischen Belastungen, innerhalb der letzten 10 Jahre, um mehr als 100% gestiegen sind. Darüber hinaus hat eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) ergeben, dass ständige Erreichbarkeit zur Belastung für Beziehungen und Familien werden.

Psychische Belastungen sind ja längst kein Randthema mehr

Viel mehr läuft es auf eine neue Volkskrankheit hinaus. Deswegen wird es höchste Zeit etwas dagegen zu unternehmen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geht von einem erweiterten Gesundheitsbegriff bei der Arbeit aus, welcher psychische Belastungen einschließt. Gesundheit bedeutet danach eben nicht nur das Frei sein von physischen Gebrechen, sondern auch von geistig-seelischen Leiden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Bedingungen am Arbeitsplatz stehen.

Was aber können dann nun gerade Betriebsräte dazu beitragen, mit ständiger Erreichbarkeit gesund umzugehen?

Betriebsräte haben hier verschiedene Ansatzmöglichkeiten. Über die Mitbestimmung in den Themen Aus- und Weiterbildung können Arbeitnehmer hier auf einen vernünftigen und gesunden Umgang mit den neuen Techniken und Medien geschult werden. Über Betriebsvereinbarungen, z.B. Arbeitszeit und mobiles Arbeiten, können klare Regelungen zum Thema Erreichbarkeit und Reaktionszeiten getroffen werden. Ferner sind Betriebsräte bei den Gefährdungsbeurteilungen auch in der Mitbestimmung und im Gesundheitsschutz sollten Betriebsräte Wert darauflegen, wo denn der Mensch, bei der Digitalisierung der Arbeit bleibt. Planungen zum BEM sollten von Arbeitgeber und Betriebsrat im Rahmen des Arbeitsschutzes abgesprochen werden. Ferner kann die Unternehmenskultur kann einen guten Umgang mit den neuen Techniken fördern.

Was sagt das Arbeitsrecht dazu?

Hierzu muss man auf das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsschutzgesetz schauen. Das Arbeitszeitgesetz sagt klar aus, dass eine Arbeitszeit von acht Stunden grundsätzlich nicht überschritten werden darf. Nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit ist ferner eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden vorgeschrieben.

Diese Ruhezeit kann um bis zu eine Stunde in Ausnahmefällen und innerhalb eines gewissen Zeitrahmens verkürzt werden. Dann muss allerdings eine andere Ruhezeit des Arbeitnehmers verlängert werden. Auch eine bloße Rufbereitschaft ohne tatsächliche Inanspruchnahme gilt als Ruhezeit. Ein Bereitschaftsdienst dagegen – wie beispielsweise bei Ärzten, die im Krankenhaus anwesend sein müssen – gilt nicht als Ruhezeit, sondern als Arbeitszeit.

Sowohl Rufbereitschaft als auch Bereitschaftsdienst müssen arbeitsrechtlich konform [angepasst] gestaltet werden.

Qualifizieren – Seminare besuchen

Nie war Qualifizierung so wertvoll wie heute.  Hier  unser Seminarangebot.  Hier findet Ihr auch Seminare zum Thema: Z.B. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Ausbildungen zu Stress- und Burnout Beratern und natürlich auch Arbeit 4.o und Digitalisierung. Gerne beraten wir Euch auch dazu, was hier gezielt für Euer Gremium und Euren Betrieb Sinn macht.

Das Team von md-mentoring bleibt auch 2019 wieder Euer Partner für Seminare und Beratung.


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