Das bedeutet auch für Betriebs- und Personalräte eine große Herausforderung.
- Wie soll die betriebliche Interessenvertretung, die Folgen für die Beschäftigten
wenigstens abfedern? - Welche Handlungsnotwendigkeiten ergeben sich durch die Reform?
- Wie schafft man vernünftige Regelungen mit echten Alternativen?
Wenn man genau hinschaut sprechen wir bei der Rente mit 67 allerdings von enormen Rentenkürzungen,
deren Auswirkungen wir noch gar nicht abschätzen können.
Tatsächlich ist nämlich nur ein Viertel der 60- bis
64jährigen überhaupt noch erwerbstätig. Das liegt daran dass viele, aus
gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr arbeitsfähig sind.
Arbeitnehmer gehen heute im Durchschnitt mit 61,7 Jahre in Rente. Das liegt
deutlich unter der Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Das wird sich auch nicht ändern. Gerade Menschen, die
körperliche Arbeit verrichten oder Schichtarbeiten machen, können nicht bis 67
arbeiten, sie schaffen es ja schon nicht bis 65. Deshalbwerden Menschen
auch in Zukunft vorzeitigr in Rente gehen müssen.
Das führt dann zu Rentenabschlägen für jedes Jahr, dass man eher zu arbeiten
aufhört.
Deshalb ist es notwendig, dass betriebliche Interessenvertretungen über vernünftige Übergangsregelungen nachdenken.