Hier einige Tipps, von der VBG, was Sie beachten müssen, wenn es aus  Anlass von Weihnachtsfeiern zu versicherungspflichtigen Schäden kommt.

Der Besuch von Weihnachtsfeiern ist dann versichert, wenn die Veranstaltung dem Betriebsklima und dem Zusammenhalt von Belegschaft und Arbeitgeber dient.
Sie soll außerdem den Zusammenhalt von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fördern.
Das bedeutet natürlich auch, dass die Arbeitgeber, möglichst die Planung und Durchführung dieser Weihnachtsfeiern selbst übernehmen  oder andere offiziell damit beauftragen. Ferner sollten Arbeitgeber selbst oder speziell von ihnen beauftragte Stellvertretende die Weihnachtsfeiern auch besuchen. Was ist denn dann versichert? Es beginnt schon mit dem schmücken von Baum und Raum, essen, spielen, tanzen sowie das abbauen und aufräumen. Der Weg von Zuhause zur Veranstaltung und zurück ist versichert. Nicht versichert sind dagegen: Private Umwege sowie private Anschlussfeiern im Anschluss an die Weihnachtsfeiern. Hier ist die offizielle Beendigung der Arbeitgeber oder stellvertretenden zu beachten.
Wir wünschen Ihnen eine wunderschöne Weihnachtsfeier mit vielen netten Kollegen, guten Gesprächen mit den Arbeitgebern und eine schöne Adventszeit.

 

Herzliche Grüße
Marion Dietrich


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