Protokollführung wozu

Protokollführung: Es ist eine gesetzliche Pflicht des Betriebsrats, die Sitzung zu protokollieren, also mitzuschreiben. Dies ist nicht nur wegen der gesetzlichen Regelung (§ 34 BetrVG) wichtig, sondern bietet allen Mitgliedern des BR die Möglichkeit, nachzuvollziehen, wie Entscheidungen und Diskussionen gelaufen sind und welche Informationen es zu dem Thema noch gibt. Selbst dann, wenn sie mal nicht anwesend waren.

 

Möglichkeiten und Leistung in der Rolle „Schriftführung“

Oft ist die Rolle der Protokollanten sehr unbeliebt und es gibt Streitigkeiten darüber wer das denn übernimmt.

Das ist schade, denn Schriftführung sichert nicht nur die Ergebnisse und den Verlauf der Diskussionen. Schriftführende können sich darüber hinaus aktiv in den Sitzungsverlauf einschalten, beispielsweise um Zwischenstände festzuhalten. „Zu TOP xx habe ich folgendes festgehalten…, ist das für Euch so OK?“

Ebenso möglich ist ein disziplinierender Einsatz, wenn die Diskussion hochkocht oder sehr ausschweifend geführt wird: „Hier sprechen immer mehrere gleichzeitig. Ich komme da nicht mehr mit. Kann bitte jeder von Euch nochmal kurz einzeln sagen, was ihm wirklich wichtig ist“

 

Besonders wichtig kann diese Vorgehensweise auch bei Gesprächen mit der Arbeitgeberseite sein. Zwei Beispiele, wenn die Stimmung aggressiv wird:

„Ich denke gerade darüber nach, wie ich die aggressive Stimmung im Protokoll festhalten kann“
„ Einen kleinen Augenblick bitte, ich nehme Ihre Aussage gerade wörtlich zu Protokoll“

Gute Protokollierung kann Aussagen aber auch verbindlich machen.

„Ihre Zusage dazu lautet also, dass wir die Unterlagen bis zum … erhalten.“

Ihr seht also, es lohnt sich, sich mit dem Thema auseinander zu setzen.

 

Hier noch einige Hinweise rund um Protokollführung.

Wofür benötigt man die Protokolle:

Beweis bzw. Dokumentation: des Verlaufes, Beweismittel vor Gericht etc.

Information: für alle die nicht dabei sein konnten und auch zum Schutz vor dem „Vergessen“

Dokumentation: die Besprechung / Sitzung wird so dokumentiert und Ergebnisse werden erfasst.

Grundlage zur weiteren Bearbeitung: Zunächst als Grundlage für die nächste Sitzung aber auch um Aufgaben festzuhalten. Dabei sollte das Protokoll möglichst vollständig und Übersichtlich sein.

 

Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten rund um das Protokoll, beispielsweise um die Aushändigung der Sitzungsniederschrift an Arbeitgeber oder Ersatzmitglieder, erfolgt die Klärung notfalls im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren. Denn gemäß der Paragrafen 2a, 80ff ArbGG handelt es sich hier um Themen der Geschäftsführung des Betriebsrats.

 

Weitere Infos zu dem Thema gibt es in unserem Seminar Protollführung oder hier.

 


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