Nebentätigkeit Weihnachtszeit

Ob Geschenke verpacken im Kaufhaus oder Glühwein verkaufen auf dem Weihnachtsmarkt, viele Arbeitnehmer bessern ihr Gehalt mit einer Nebentätigkeit auf. Aber was darf ich und was darf ich nicht? Dies zeigen wir Euch in unserem Überblick.

 

Genehmigung nötig oder nicht?

Der Arbeitgeber, bei dem die Haupttätigkeit ausgeübt wird, muss den Nebenjob nicht genehmigen! Das Verbot einer Nebentätigkeit oder die Genehmigungspflicht im Arbeitsvertrag sind darüber hinaus nicht unbedingt zulässig. Dennoch ist der Arbeitnehmer in der Pflicht, den Arbeitgeber über seine geplante Nebentätigkeit zu informieren. In jedem Fall sollte der Arbeitgeber über einen Nebenjob informiert werden, wenn der Job die Interessen des Arbeitgebers verletzten würde. Wenn der Arbeitgeber nach Information des Arbeitnehmers keine berechtigten Einwände hat, muss er der Ausübung des Nebenjobs zustimmen.

 

Arbeitszeit

Grundsätzlich dürfen Haupt- und Nebentätigkeit zusammen die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht überschreiten. Wichtig ist auch, auf die Ruhezeit (11 Stunden zwischen den täglichen Arbeitszeiten) zu achten.

 

Urlaub

Im Urlaub soll sich der Arbeitnehmer erholen und sollte keiner Nebentätigkeit nachgehen. Allerdings ist dies Auslegungssache. Z.B. als Fitnesstrainer kann der Job einen positiven Ausgleich für einen klassischen Bürojob sein und somit Erholung verschaffen.

 

Welcher Nebenjob ist erlaubt und welcher nicht?

Man sollte nicht einen Nebenjob bei der Konkurrenz wählen. Denn es geht hier um das Wettbewerbsverbot laut Handelsgesetzbuch (§ 60). Dabei geht der Gesetzgeber sogar so weit, die ganze Wettbewerbssituation zwischen Haupt- und Nebenarbeitgeber zu betrachten.

 

Unser Tipp:

Man sollte bei Nebenjobs immer mit offenen Karten spielen und den Arbeitgeber im Vorfeld über eine geplante Nebentätigkeit informieren!

Man sollte darauf achten, dass man sich nicht übernimmt und die Arbeitszeit nicht überschreitet. Meist lassen sich in einem offenen Gespräch mit dem Arbeitgeber viele Bedenken erstreuen.


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