Kündigung
KündigungMit der beabsichtigten Kündigung befasst sich am 27.10. in einer Güteverhandlung das Arbeitsgericht Lübeck.
Eine langjährig beschäftigte OP Leiterin hatte sich im OP Bereich der Klinik Anfang September mit einem Eimer Eiswasser überschütten lassen und dazu anschließend ein Video hierüber bei facebook eingestellt.
Der Arbeitgeber begründet die Kündigung nach Angaben des LAG Schleswig Holstein, mit dem Verstoß gegen die Hygienevorschriften. Ferner habe sie nicht an der Charity-Aktion für die Erforschung von ALS teilgenommen sondern vielmehr Spenden zugunsten eines regionalen Tierheims erbeten. Die OP-Leiterin erklärte in der Kündigungsschutzklage, er fragliche OP sei vor der Aktion noch nicht „endgereinigt „ gewesen, vielmehr sei diese Endreinigung direkt im Anschluss an die Challenge erfolgt. Das gepostete Video sei auch nur engen Freunden zugänglich gewesen und nicht öffentlich publiziert worden. Nachdem die ordentlich nicht kündbare Klägerin, ein Angebot abgelehnt hat, zukünftig als Krankenschwester eingesetzt zu werden hat das Arbeitsgericht Lübeck nun den Gütetermin bestimmt.

 


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