Arbeitsrecht und Karneval sind nicht immer leicht zu vereinen.
Denn leider sind die Karnevalstage und das Drumherum nicht gesetzlich geregelt.
Darf ich, an Karneval, im Kostüm zur Arbeit, wenn ich anschließend feiern gehen will?
Das hängt laut Arbeitsrecht vom jeweiligen Job ab. Denn der Arbeitgeber kann verlangen, dass sich die Angestellten auch zum Karneval branchenüblich kleiden. Häufig wird das in Köln, Mainz und Düsseldorf nicht ganz so eng gesehen, hier können selbst in Banken und Versicherungen die Mitarbeiter kostümiert erscheinen. Damit es aber nicht zu bösen Überraschungen kommt gilt:
Zu Risiken und Nebenwirkungen unbedingt beim Betriebsrat nachfragen oder mit dem Arbeitgeber direkt klären. So kann der Karneval kommen.
Ein fröhliches Alaaf und Helau aus Langenfeld