Hitzefrei – Der Sommer 2015 ist da – eine Hitzewelle mit bis zu 40 Grad rollt an.
Für Millionen arbeitende Menschen, welche derzeit keinen Urlaub haben, ist eine Zeit des Leidens im Anmarsch.
Was kann der Betriebsrat tun, wenn es zu heiß zum arbeiten ist? Gibt es einen Anspruch auf Hitzefrei?
Gerade Sie als Betriebsrat müssen tätig werden. Zu Ihren Aufgaben gehört die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, ASR A, die Beantragung von Maßnahmen beim Arbeitgeber und die Weiterleitung von Anregungen aus der Belegschaft. Dabei haben Sie Mitbestimmung beim Finden, der Festlegung, bei der Umsetzung und der Kontrolle der Eignung der Maßnahmen um eine Überhitzung der Arbeitsräume zu verhindern und für Abkühlung zu sorgen. Dann gibt es vielleicht tatsächlich bald Hitzefrei. Will der Arbeitgeber mit Ihnen nicht über geeignete Maßnahmen sprechen oder eine Vereinbarung treffen, weil er z. B. behauptet, bereits geeignete Maßnahmen getroffen zu haben, bleibt Ihnen immer noch die Anrufung der Einigungsstelle. Dies wurde bereits vom LAG Schleswig Holstein bestätigt  (LAG Schleswig-Holstein 01.10.2013-1 TaBV 33/13).

Der Gesetzgeber hat im Juni 2010 mit der http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR-A3-5.html Temperaturschwellen bei 26°C, 30°C und 35°C festgelegt, an denen der Arbeitgeber aktiv werden muss– inklusive Handlungsempfehlungen. Schauen Sie mal, was für Möglichkeiten es gibt um Kollegen die nötige Abkühlung zu verschaffen.

Wenn kein Hitzefrei, dann wenigstens erträgliche Arbeitsbedingungen


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