Nach so vielen verregneten Wochen im Juni freuen wir uns über die Sonne. Aber kaum scheint sie ein paar Tage in Folge, staut sich die Hitze. Der Schweiß rinnt, die Nächte sind wenig erholsam und bei der Arbeit sind dennoch 100% gefragt.
Welche Regelungen gibt es bei Hitze im Büro?
Ab einer Raumtemperatur von 26°C werden Vorkehrungen gegen die Hitze empfohlen, ab 30 °C sind sie vorgeschrieben. Steigt die Hitze im Büro auf über 35°C gilt der Raum als komplett ungeeignet zur Arbeit. Doch aufgepasst: Werden Gegenmaßnahmen ergriffen, ist die Temperatur zulässig.
Der Arbeitgeber kann durch verschiedene Maßnahmen die Arbeit der Arbeitnehmer vereinfachen. Dazu gehören beispielsweise:
- Bereitstellung von Getränken
- Lockerung der Kleidungsordnung
- Errichtung und Nutzung von Sonnenschutzeinrichtungen
- Einführung oder Ausweitung von Gleitzeitregelungen
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt in ihrer Broschüre „Sommerhitze im Büro“ weitere Hinweise und Tipps zur Verfügung.
Maßnahmen des Betriebsrats
Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört die Überwachung der Gesetze und Verordnungen, wie beispielsweise der ASR A3,5 „Raumtemperatur“ . Der Betriebsrat kann Maßnahmen beim Arbeitgeber beantragen und Anregungen aus der Belegschaft weiterleiten. Im Rahmen der Mitbestimmung wirkt der Betriebsrat bei der Findung, Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen gegen Hitze im Büro mit! Will der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat nicht über geeignete Maßnahmen sprechen oder Vereinbarungen treffen, bleibt die Möglichkeit der Anrufung der Einigungsstelle. Bestätigt hat dies das LAG Schleswig-Holstein (01.10.2013 – 1 TaBV 33713).