Gesetzliche Änderungen 2018

Wichtige gesetzliche Änderungen für Arbeitnehmer 2018

Auch in 2018 treten wieder neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Hier geben wir Euch einen Überblick dazu und natürlich die wichtigsten Veränderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Mutterschutz
Die Regelungen des Mutterschutzes sind häufig noch aus dem Jahr 1952. Seitdem hat sich natürlich die Arbeit der Frauen grundlegend verändert. Ferner verändert sich ja auch die Arbeitswelt permanent. Da wurde es nun höchste Zeit auch das Thema Mutterschutz mal anzupassen. Einige wesentliche Verbesserungen bringt der geänderte Kündigungsschutz. Ferner fallen nun auch Studentinnen, Schülerinnen und Auszubildende unter den Mutterschutz. Für Nachtarbeit wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Insgesamt wurde versucht das Mutterschutzgesetz zu modernisieren. Die einzelnen Regelungen dazu finden sich hier:
Weitere Informationen zu den Änderungen

Erwerbsminderungsrente
Um Menschen die krankheitsbedingt nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt arbeiten können, den Lebensunterhalt zu sichern, reichen die angesammelten Rentenpunkte häufig nicht aus. Nun wird die Erwerbsminderungsrente künftig höher ausfallen. Denn: Ab 1. Januar 2018 wird die “Zurechnungszeit” schrittweise um drei Jahre verlängert. Bisher wurde die Rente für Erwerbsgeminderte so berechnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Von 2018 bis 2024 soll diese Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre verlängert – von 62 auf 65 Jahre.

Mehr dazu findet Ihr hier

Betriebliche Altersvorsorge

Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) regelt, dass künftig auch Beschäftigte kleiner Unternehmen und geringfügig Beschäftigte Zugang zu einer Betriebsrente erhalten. Um den Beschäftigten möglichst viel Sicherheit und wenige Risiken zu geben, wurde das neue Sozialpartnermodell eingeführt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bedingungen für betriebliche Altersversorgung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften auf Augenhöhe ausgehandelt werden.

Entgeltgleichheit

Es geht dabei um mehr Transparenz der Gehälter zwischen Männer und Frauen. Denn künftig haben alle Arbeitnehmer einen individuellen Anspruch auf Auskunft darüber, wie die Bezahlung der Kollegen mit gleicher Tätigkeit ist. Leider gilt dies nur in Betrieben ab 200 Arbeitnehmern.

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) liegt ab 1. Januar 2018 bei 6.500 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 5.800 Euro pro Monat.

Immer die ganz aktuellen Fakten aus dem Arbeitsrecht findet Ihr natürlich auch in unseren Grundlagen-Seminaren.


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