Gekündigte Arbeitnehmer:
Dürfen die eigentlich wählen oder sich gar wählen lassen?
Gekündigte Mitarbeiter gelten als Mitarbeiter auf Abruf und obwohl sie nur noch für eine bestimmte Zeit im Unternehmen sind, gelten sie deshalb nicht als Arbeitnehmer 2. Klasse
und dürfen also, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, wählen.
Sofern gekündigte Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage eingereicht haben, besitzen sie das passive Wahlrecht.