JAV Wahl Seminar

Es ist wieder soweit: Vom 01. Oktober bis 30. November findet die JAV-Wahl statt. Damit eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Es gibt mindestens 5 jugendliche Arbeitnehmer (jünger als 18 Jahre) oder Auszubildende (jünger als 25 Jahre)
  • Es gibt einen Betriebsrat

Was tut die JAV eigentlich?

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist der Ansprechpartner für jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende, auch bei Beschwerden. Gegenüber dem Arbeitgeber vertritt sie die Rechte der Jugendlichen und Auszubildenden. Meist stecken die JAV-Mitglieder selbst noch in der Ausbildung, dadurch ist die Hemmschwelle zum Gespräch geringer und zudem merken die Mitglieder der JAV auch selbst, wo Defizite in der Ausbildung liegen.

Die JAV-Wahl – Ein kleiner Einblick

Der Betriebsrat bestimmt den Wahlvorstand für die Wahl. Bei Anwendung des normalen Wahlverfahrens geschieht das acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit der alten JAV, bei Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vier Wochen vorher. Für die ordnungsgemäße Arbeit gehören mindestens drei Personen in den Wahlvorstand.

Um in den Wahlvorstand gewählt zu werden, muss das potentielle Mitglied wahlberechtigt zum Betriebsrat sein. Das trifft zu, wenn dieser:

  • Volljährig und
  • mindestens seit sechs Monate im Betrieb ist.

Der Wahlvorstand bereitet anhand gesetzlicher Vorgaben die Wahl vor, führt diese durch und organisiert die Nachbereitung. An der Wahl müssen alle berechtigten Betriebsangehörigen teilnehmen können, das hat zur Folge, dass Wahlausschreiben gegebenenfalls übersetzt oder auch in der Brailleschrift verfasst werden müssen.

Die Mitglieder der JAV werden dann für 2 Jahre gewählt.

In unserem Seminar zur JAV-Wahl bereiten wir den Wahlvorstand auf sein Amt vor und stehen auch bis zum Wahltag mit Rat und Tat zur Hilfe. Schaut gern auf unsere Homepage nach, ob ihr einen passenden Seminartermin findet. Das md-mentoring Team freut sich auf euch!


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