Immer wieder taucht in meinen Seminaren die Frage auf, ob ein BR Mitglied auch in seinem Urlaub zur BR Sitzung gehen darf und somit seinen Urlaub unterbrechen oder verschieben darf.
Dazu gibt es schon lange und heute noch gültige Urteile:
(LAG Hamm 21. 1. 87 – 3 Sa 1520/86; BAG 5. 5. 87), gilt auch für die Teilnahme an einer Betriebsversammlung seinen Urlaub unterbrechen.
Selbst krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines BR-Mitglieds führt nicht zwangsläufig auch zu einer Amtsunfähigkeit und somit zu seiner Verhinderung (BAG 15. 11. 84, DB 85, 1028; LAG Düsseldorf 6. 1. 04).

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