Betriebsversammlung
In jedem Kalendervierteljahr also 4 x im Jahr muss der Betriebsrat eine Betriebsversammlung abhalten.
Betriebsräte welche sich nicht an diese Vorschrift halten, begehen eine grobe Pflichtverletzung gemäß § 23 BetrVG
und können im schlimmsten Fall dafür aufgelöst werden. Mit dem Beschluss des BR ist auch eine Tagesordnung bekannt zu geben.
Der AG ist einzuladen und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist der Zeitpunkt und die Tagesordnung
rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen. Die Kosten für die Betriebsversammlung trägt der Arbeitgeber.
Die Zeit der Teilnahme an der Betriebsversammlung einschließlich zusätzlicher Wegezeiten ist wie Arbeitszeit zu vergüten (§44 Abs.1 Satz 2 BetrVG)


Bitte diesen Artikel teilen: