Bei einer BR-Wahl wurde eine der Vorschlagslisten am letzten Tag der Einreichungsfrist eingereicht.
Bei der Prüfung der Liste, welch der WV erst am nächsten Tag vornahm, kam heraus, dass ein Kandidat erst auf die Liste… kam nachdem die Stützunterschriften schon drauf waren.
Damit war die Liste ungültig und daher wurde die Liste nicht mehr für die Betriebsratswahl berücksichtig.
Gemeinsam mit 2 anderen wahlberechtigten Arbeitnehmern erklärte daraufhin der Kandidat die Anfechtung der Wahl.
Urteil: Das BAG hat die Wahlanfechtung bestätigt.
Der Wahlvorstand hätte unverzüglich prüfen müssen. Dadurch solle sicher gestellt werde, dass Mängel noch behoben werden können. (BAG, Beschluss vom 18.07.2012, AZ.: 7 ABR 21/11)

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