Welche Seminare dürfen Betriebsräte eigentlich besuchen?
Häufig bekommt der Betriebsrat hier die Antwort:
Ein Seminar das erforderlich ist, darf besucht werden.
Was aber ist erforderlich eigentlich?
Die Frage der Erforderlichkeit eines Betriebsrat Seminars ist mit der Unterscheidung zu beantworten, ob es sich um ein „Grundlagenseminar handelt, oder um ein Spezial Seminar“
Zunächst jedoch gilt:
Erforderlich ist eine Schulungsveranstaltung, wenn das im Zusammenhang mit einer Schulungsveranstaltung vermittelte Wissen im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Aufgabenstellung des Betriebsrats steht und ein konkreter Schulungsbedarf besteht. Es muss also ein aktueller Anlass gegeben sein.
Bei Grundlagenseminaren für den Betriebsrat, bedarf es keiner näheren Begründung zur Erforderlichkeit. Der Bedarf ist durch Rechtsprechung immer wieder belegt worden.
Bei Spezialseminaren gilt:
Ein Seminar ist dann erforderlich, wenn für den Betriebsrat Aufgaben anstehen und seine Mitglieder nicht oder nicht ausreichend über die für die sachgerechte Wahrnehmung dieser Aufgaben notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.