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Digtitale Versammlungen

Die Ende Juni 2021 ausgelaufenen Sonderregelungen für virtuelle Betriebsversammlungen und Sitzungen werden befristet bis zum 19. März 2022 wieder eingeführt. Diese Sonderregelung im BetrVG ermöglicht virtuelle Versammlungen der Betriebsräte, von Auszubildenden und Sitzungen der Einigungsstelle.

 

Versammlungen

Bis zum 19. März können Betriebsversammlungen, Betriebsräteversammlungen und Jugend- und Auszubildendenversammlungen digital abgehalten werden. Eine Aufzeichnung der Versammlung ist nicht zulässig und es muss sichergestellt sein, dass nur teilnahmeberechtigte Personen Kenntnis von dem Inhalt der Versammlung nehmen können.

 

Einigungsstelle

Auch hier können die Sitzungen der Einigungsstelle mittels einer Video- und Telefonkonferenz erfolgen. Wer daran teilnimmt, muss seine Anwesenheit gegenüber dem Vorsitzenden der Einigungsstelle in Textform bestätigen.

 

Verlängerung möglich

Der Deutsche Bundestag kann die Befristung durch Beschluss um bis zu 3 Monate verlängern.

 

 

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