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Resturlaub

Was sagt das Bundesurlaubsgesetz zum Urlaubsanspruch?
Im Gesetzestext von §7, Absatz 3 (Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs) heißt es:

“Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.” 

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt also vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ermöglichen müssen, ihren Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen und diese wiederum ihren Urlaub auch unbedingt nehmen müssen.
Ansonsten verfällt der Urlaubsanspruch.

Was passiert nun aber, wenn ich meinen Urlaub nicht genommen habe?

Rechtlich gesehen verfallen nicht genommenen Urlaubstage zum 31.12. des jeweiligen Jahres, es sei denn es liegen dringende betriebliche oder persönliche Gründe vor, die eine Urlaubsübertragung rechtfertigen.
Gerechtfertigte Gründe wären hier zum Beispiel Krankheit oder Mutterschutz, weswegen der Urlaub nicht genommen werden konnte. In diesen Fällen kann der Resturlaub ausnahmsweise auf das Folgejahr- bis zum 31.03. desselbigen-übertragen werden. Soweit kennen das zumeist auch alle Betriebsräte und Arbeitnehmer.

Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im November 2018 ein wegweisendes Urteil gefällt (Az.: C-619/16, C-684/16). Demnach darf der Resturlaub nicht mehr so einfach verfallen sondern der Arbeitgeber ist verpflichtet seine Mitarbeiter auf ihren verbliebenen Urlaubsanspruch aufmerksam zu machen und auf den drohenden Verfall ausdrücklich hinzuweisen.

Anders sieht es allerdings aus, wenn im Betrieb eine ausdrückliche Regelung zum Resturlaub, die im Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten wurde, dürfen Sie Ihren Resturlaub gemäß der Vereinbarung ins Folgejahr mitnehmen.

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2021 Brückentage

Was Brückentage angeht, ist 2021 vor allem gegen Jahresende nicht sonderlich arbeitnehmerfreundlich. Es gibt dennoch im Jahr 2021 einige Möglichkeiten, sich mit Brückentagen die freie Zeit zu verlängern.

 

Die Brückentage 2021:

  • Heilige Drei Könige, 6.1.2021 (Bayern, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg)
    Urlaub vom 31.12.2020 bis 6.1.2021 = 7 freie Tage für 2 Urlaubstage
  • Ostern 2021 – Karfreitag, 2.4.2021 / Ostermontag, 5.4.2021
    Urlaub vom 29.3.2021 bis 11.4.2021 = 16 freie Tage für 8 Urlaubstage
    oder
    Urlaub vom 1.4.2021 bis 11.4.2021 = 11 freie Tage für 5 Urlaubstage
  • Tag der Arbeit 2021: 1. Mai 2021 ist ein Samstag
  • Christi Himmelfahrt 2021: Donnerstag, 13. Mai 2021 Urlaub vom 10.5. bis 14.5.2021 = 9 freie Tage für 4 Urlaubstage
  • Pfingstmontag 2021: Montag, 24. Mai 2021 Urlaub vom 17.5. bis 28.5.2021 = 16 freie Tage für 9 Urlaubstage
    oder
    kombiniert mit Christi Himmelfahrt
    Urlaub vom 10.5. bis 28.5.2021 = 23 freie Tage für 13 Urlaubstage
  • Fronleichnam 2021: Donnerstag, 3. Juni 2021 (Bayern, Hessen, NRW, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz) Urlaub vom 31.5. bis 4.6.2021 = 9 freie Tage für 4 Urlaubstage
  • Maria Himmelfahrt 2021: 15. August 2021 ist ein Samstag
  • Tag der Deutschen Einheit 2021: 3. Oktober 2021 fällt auf einen Sonntag
  • Reformationstag 2021: 31. Oktober 2021 ist ein Sonntag
  • Allerheiligen 2021: Montag, 1. November 2021 (NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland) Urlaub vom 2.11. bis 5.11.2021 = 9 freie Tage für 4 Urlaubstage
  • Buß- und Bettag 2021: Mittwoch, 17. November 2021 (nur in Sachsen) Urlaub vom 15.11. bis 19.1.2021 = 9 freie Tage für 4 Urlaubstage
  • Weihnachten 2021: Heilig Abend am Freitag, Weihnachtstage am Wochenende
  • Neujahr 2021: Silvester am Freitag, Neujahr am Samstag

 

Na dann heute schon allen einen schönen Urlaub.

Nicht vergessen: Rechtzeitig anmelden