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Newsletter03_2016Wenn das ganze Jahr über Urlaub wäre, wäre das Vergnügen so langweilig wie die Arbeit. William Shakespeare

Liebe Betriebsräte,

die Koffer sind gepackt und bald geht es in den wohlverdienten Urlaub. Doch vorher möchten wir euch noch mit unserem Newsletter für Betriebsräte ein wenig Lektüre für den Sommer mitgeben. Den Newsletter könnt ihr hier herunterladen.

Was erwartet euch im Newsletter für Betriebsräte?

  • aktuelle Rechtsprechung
  • Themenschwerpunkt: Gesundheit im Betrieb – Maßnahmen gegen Stress
  • Die JAV-Wahl
  • Ausblick: Fachtagung psychische Belastung
  • und vieles mehr

Habt ihr besondere Themenvorschläge für unseren Newsletter? Dann schreibt diese gern als Kommentar darunter. Seit diesem Jahr haben wir eine neue Kategorie in unserem Newsletter. Unter „Berta Rat gefragt“ können wir auch deine Frage beantworten.

Wir wünschen euch viel Spaß beim Lesen und freuen uns auf eure Fragen und Rückmeldungen.

Euer md-mentoring Team

P.s.: Ihr wollt unsere Neuigkeiten schnell erfahren? Dann schickt uns eine kurze Mail an mail@md-mentoring.de. Wir nehmen euch dann in unseren Verteiler auf. Selbstverständlich werden eure Daten nicht weitergegeben und euer Postfach nicht zugemüllt. Das Abmelden ist natürlich auch jederzeit möglich!

 

1. Übertragung des Urlaubsanspruchs auf das Folgejahr

Die Gesetzeslage ist eindeutig. „Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden.“ Wenn nicht, dann verfällt er – ganz einfach. Die einzige gesetzliche Ausnahme ist, wenn der Urlaub aufgrund von Krankheit nicht genommen wurde.

In der Praxis können allerdings durch Betriebsvereinbarung, Arbeits- oder Tarifvertrag sowie betriebliche Übung Urlaubstag ins nächste Jahr übertragen werden. Aber auch hier gelten Fristen: Wenn der Urlaub nicht bis zum 31.03. des neuen Jahres genommen wurde, verfällt er. Daher ist es nur in Ausnahmefällen möglich, den Urlaub für eine 2-monatige Reise im Sommer aufzusparen.

2. Gerangel um Urlaubsplanung

Leider verläuft die Urlaubsplanung nicht immer harmonisch.

In der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Urlaubswünsche seiner Angestellten zu berücksichtigen. Nur aufgrund betrieblicher Belange kann ein Urlaubsantrag abgelehnt werden. Viel schwieriger kann aber die Absprache mit den Kollegen sein. Wenn zu viele Kollegen gleichzeitig Urlaub nehmen wollen, muss eine Einigung erzielt werden.

3. Und wenn keine Einigkeit erzielt wird?

Dann entscheiden soziale Gründe. Das können (schulpflichtige) Kinder, der Urlaub bzw. Beruf des Ehepartners. Manchmal ist ein „rotierendes Urlaubsmodell“ ein guter Kompromiss. So kann jeder in den Genuss beliebter Urlaubszeiträume kommen – in unterschiedlichen Jahren.

Eine weitere Anlaufstelle im Urlaubskonflikt ist der Betriebsrat. Nach § 87 Absatz 1 Ziffer 5 BetrVG hat der Betriebsrat in Urlaubsfragen ein Mitbestimmungsrecht. Zaubern kann der Betriebsrat natürlich nicht. Aber er kann gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber verhandeln oder auch an der Entscheidung von Urlaubsregelungen im Betrieb mitwirken.

 

Die Brückentage 2016

Zum Abschluss noch eine Übersicht über die Brückentage 2016. Wir hoffen, Sie finden eine schnelle Einigung mit den Kollegen J

Zeitraum Feiertage Nötige Urlaubstage Freie Tage Bundesländer
31.12. – 10.01. Neujahr, Heilige Drei Könige 5 11 BW, BY, SA
19.03. – 28.03. Ostern 4 10 Alle
30.04. – 08.05. Christi Himmelfahrt 4 9 alle
14.05. – 29.05. Pfingsten, Fronleichnam 8 16 BW, BY, HE, NW, SL & Teile von SN, TH
26.05. – 29.05. Fronleichnam 1 4 BW, BY, HE, NW, SL & Teile von SN, TH
29.10. – 01.11. Allerheiligen 1 4 BW, BY, NW, RP, SL
12.11. – 20.11. Buß- und Bettag 4 9 SN
24.12. – 01.01. Weihnachten, Neujahr 4 9