Alle Jahre wieder – wünschen sich die meisten Arbeitnehmer zwischen Heiligabend und Neujahr frei. Dafür sollen selbstverständlich möglichst wenige Urlaubstage verbraucht werden. Vereinfacht wird das durch die vielen Feiertage in dem Zeitraum.
Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage!
Doch aufgepasst: Heiligabend und Silvester sind nur in unserer Wahrnehmung Feiertage – aber nicht arbeitsrechtlich. Wenn sie wie dieses Jahr auf Werktage fallen, bedeutet das „Arbeiten an Heilig Abend und Silvester.“
Betriebliche Regelungen
In vielen Bereichen regeln Tarifverträge, dass Heilig Abend und Silvester zumindest zur Hälfte frei sind. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer in der Regel bis 13 Uhr an diesen Tagen arbeiten. In anderen Fällen gibt der Arbeitgeber freiwillig jeweils einen halben Tag frei. Tut er dies dreimal hintereinander und ohne Einschränkung wird dies zur betrieblichen Übung!
Ein Anspruch auf Urlaub „zwischen den Jahren“ besteht ebenfalls nicht. Wenn Sie in diesem Zeitraum keine Betriebsferien haben, ist eine rechtzeitige Absprache unter den Kollegen zwingend notwendig.
Wir wünschen Euch eine entspannte Adventszeit.