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Die Gesundheitsminister haben Folgendes beschlossen: Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft ist und dann in Quarantäne muss, bekommt künftig kein Geld mehr vom Arbeitgeber. Dadurch besteht die Gefahr, dass Ungeimpfte den Arbeitgebern diese verschweigen. Was passiert also wenn Beschäftigte die Quarantäne-Anordnung verschweigen?

 

Quarantäne-Anordnung verschweigen

Eine aktuelle Umfrage des Jobportals Indeed ergab, dass jeder zweite Ungeimpfte eine Quarantäne vor seinem Arbeitgeber verschweigen würde. Wenn der Beschäftigte diese verschweigt und trotzdem zur Arbeit kommt, muss er mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Der Arbeitgeber könnte außerdem den Verstoß dem Gesundheitsamt melden und dieses könnte ein Bußgeld verhängen.

 

Krankmelden, ohne krank zu sein

Der Arbeitgeber müsste in diesem Fall den Lohn weiterzahlen. Beschäftigte sollten wissen, dass auch dies mindestens zur Abmahnung oder auch zur Kündigung führen kann.

 

 

Es wird davon ausgegangen, dass sich bald die Arbeitsgerichte mit Fragestellungen zu verschwiegener Quarantäne beschäftigen werden. Wir halten Euch auf dem Laufenden!

 

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Verdienstausfall für Ungeimpfte

Bis jetzt gilt: Wer wegen einer Quarantäneanordnung nicht arbeiten kann, hat Anspruch auf eine staatliche Entschädigung. Die Unternehmen zahlen den Lohn weiter und lassen sich dies vom Staat erstatten. Das ändert sich: Der Staat will für Ungeimpfte bei Quarantäne keinen Verdienstausfall mehr zahlen und in mehreren Bundesländern gilt das bald.

 

Quarantänepflicht

Wer Kontakt mit einen Corona-Infizierten hatte, muss für bis zu 14 Tage in Quarantäne. Eine wichtige Ausnahme gibt es: Wer den vollen Impfschutz besitzt, für den gilt die Quarantänepflicht in den meisten Fällen nicht. Denn die Gefahr, dass er sich ansteckt, erkrankt und den Erreger weitergibt, ist deutlich geringer als bei Ungeimpften.

 

 

Regelungen der Bundesländer

  • Baden-Württemberg: Ab dem 15. September soll keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte gezahlt werden.
  • Rheinland-Pfalz: Ab 01. Oktober soll es für Ungeimpfte keine Lohnfortzahlung im Fall einer Quarantäne geben.
  • Berlin: An der Entschädigung wird dort festgehalten.
  • Bayern: Dort soll in jedem Einzelfall entschieden werden, um die zu berücksichtigen, die evtl. von der Impfempfehlung nicht erfasst sind.
  • Hessen: Hier sollen Ungeimpfte damit rechnen, dass die Anträge auf Entschädigung abgelehnt werden.

 

 

Bald könnte es teuer werden für Ungeimpfte, wenn sie bis zu zwei Wochen Lohn selbst überbrücken müssen. Bis jetzt haben sich viele Landesregierungen noch nicht entschieden. Wir sind gespannt, wie es weiter geht und halten Euch auf dem neusten Stand.

 

 

 

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