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Betriebsrat Update zum BetrVG

Gerade wenn Ihr als Betriebsrat wiedergewählt wurdet, ist es wichtig Euer  Wissen aufzufrischen. Sozusagen ein Update zum Betriebsverfassungsgesetz und aktueller Rechtsprechung aus dem Arbeitsrecht vornehmt. Denn ganz klar ist, sowohl die Rechtsprechung als auch die Gesetze, mit denen Betriebsräte permanent konfrontiert werden, verändern sich permanent und in einem rasanten Tempo.

 

Die Änderungen allein durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz sind ja schon wissenswert.

Egal ob es um neue Mitbestimmungsrechte oder die Möglichkeiten von virtueller BR-Sitzungen geht.

Das Update zum BetrVG bringt hier neues Wissen für Betriebsräte.  Mittlerweile gibt es ja auch schon aktuelle Rechtsprechung den diesen Themen.

 

Grundlagenschulungen auch für erfahrene Betriebsräte können dann sinnvoll und erforderlich sein, wenn Ihr das Wissen daraus nicht habt. Grundlagenschulungen werden vom Gremium beschlossen und bedürfen keiner Zustimmung des Arbeitgebers.

Die gesetzliche Grundlage für Ihren Seminarbesuch ist § 37 Abs. 6 BetrVG. Betriebsräte haben einen Anspruch auf den Besuch erforderlicher Schulungen. So können auch Grundlagen ein Update zum BetrVG sein.

 

Was heißt nun aber erforderlich?

Ganz einfach: Ein Seminar ist dann erforderlich, wenn für den Betriebsrat Aufgaben anstehen und seine Mitglieder nicht oder nicht ausreichend über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um diese Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können.

 

Aktuelle Rechtsprechung als Seminarthema für Betriebsräte?

Ja. Auch wenn die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht zum unverzichtbaren Grundwissen jedes Betriebsratsmitglieds gehört. Betriebsräte müssen sich über die Entwicklung der Rechtsprechung auf dem Laufenden halten, um ihre Aufgaben verantwortlich wahrnehmen zu können. (BAG 18.1.2012 – 7 ABR 73/10).

 

Informationen zu diesen und anderen Themen erhaltet Ihr auch in unseren Seminaren. Alle Seminare auch als Online-Seminare buchbar  https://www.md-mentoring.de

Diese Frage stellen sich nun im Vorfeld der Betriebsratswahlen einige Kollegen, welche darauf angesprochen werden, für den betriebsrat zu kandidieren. Vielleicht aber auch dann, wen sie unzufrieden sind mit der Arbeit des bisherigen Betriebsrat.

Der Betriebsrat ist die von den Arbeitnehmern eines Betriebs gewählte betriebliche  Interessenvertretung.
Der Gesetzgeber gibt dem Betriebsrat vor allem in sozialen Angelegenheiten ein Mitbestimmungsrecht.

Aufgaben und Rechte der Betriebsräte findet man nicht nur im Betriebsverfassungsgesetz.
Der Betriebsrat soll sich aller Maßnahmen annehmen, welche der Belegschaft dienen und  Informationen einholen für die gesetzlichen Beteiligungsrechte.
Das erzwingbare Recht auf Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten greift grundsätzlich nur bei Regelungen mit einem kollektiven Bezug z.B. Betriebsvereinbarungen.
Als Betriebsrat ist man Ansprechpartner für die Sorgen und Nöte aller Kollegen. Mit einer guten Ausbildung für diese Tätigkeit kann man sowohl für den Betrieb als auch für Kolleginnen und Kollegen viel erreichen.

Wir unterstützen Sie  gerne dabei :-).