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Update Homeoffice Versicherungsschutz

Homeoffice ist und bleibt sicher auch nach Corona ein beliebtes Arbeitsmodell. Gut, dass das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ein neues Mitbestimmungsrecht für mobile Arbeit geschaffen hat. Wir zeigen Euch, die wichtigsten Neuerungen beim Thema Homeoffice.

 

Erklärung mobile Arbeit

Ein Arbeitnehmer arbeitet mobil, wenn ihm kein dauerhaft eingerichteter Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Er verrichtet seine Arbeit ortsunabhängig – z.B. im Betrieb, zu Hause oder einem anderen beliebigen Ort.

Wann liegt Mobile Arbeit nicht vor…

beispielsweise bei Fahrern, Lieferdiensten, Außendienstmitarbeiter etc.).

Mitbestimmung bei mobiler Arbeit

Von dem Mitbestimmungsrecht wird sowohl regelmäßige als auch anlassbezogene mobile Arbeit erfasst.

Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich lediglich auf die Gestaltung, also das wie der mobilen Arbeit.

Ob der Arbeitgeber mobile Arbeit anbietet (ob) liegt in seiner Entscheidungsbefugnis.

Was unterliegt der Mitbestimmung?

Dazu gehören zum Beispiel Regelungen:

Bei der Arbeitszeit

  • der zeitliche Umfang der mobilen Arbeit
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit bezogen auf mobile Arbeit
  • der Ort, von dem aus mobil gearbeitet werden kann und darf
  • genaue Anwesenheitspflichten im Betrieb
  • die Erreichbarkeit

Arbeitsmittel

  • Umgang mit Arbeitsmitteln der mobilen Arbeit
  • einzuhaltende Sicherheitsaspekte

NEU Update zum Versicherungsschutz im Homeoffice wurde

Der neue § 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII (SGB) bestimmt, dass im Homeoffice der Unfallversicherungsschutz in gleicher Weise wie im Betrieb besteht. Versichert sind innerhäusliche Wege, die in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben stehen. Zum Beispiel ist ein Weg zu einem dienstlich genutzten Drucker abgesichert.

Wegeunfälle nun auch unfallversichert

Durch die gesetzliche Änderung des SGB VII sind Unfälle auf Wegen aus dem Homeoffice und zurück nunmehr ebenfalls ab dem 18.06.2021 versichert, wenn sie erfolgen, um wegen der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice am konkreten Tag z.B. in den Kindergarten oder zur Tagespflege zu bringen.

 

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