Änderung der Tagesordnung
Mit seiner Entscheidung (BAG, 22.1.2014, 7 AS 6/13) hat sich der siebte Senat des Bundesarbeitsgericht nun der Ansicht, des ersten Senats, zur Änderung der Tagesordnung angeschlossen.
Danach benötigt der Betriebsrat für eine Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung nicht mehr die Anwesenheit aller Betriebsratsmitglieder.
Dadurch können gewünschte Beschlussfassungen, ab sofort auch über eine kurzfristige Änderung der Tagesordnung vorgenommen werden.
Nach wie vor benötigt es aber mindestens ein Viertel der BR Mitglieder (29 BetrVG) um einen Tagesordnungspunkt aufzunehmen und (im Zweifel auch gegen den Willen von Vorsitzenden) zu behandeln.