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Virtuelle BR-Sitzung

Die Bundesnotbremse und somit auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung traten zum Juli außer Kraft. Dies betrifft auch die Ausnahmeregelungen für Betriebsratssitzungen per Video- und Telefonkonferenz. Was bedeutet dies konkret für die Betriebsratsarbeit?

Digitale Betriebsratssitzungen – Neue Regeln

  • 30 des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes besagt:

(1) 1 Die Sitzungen des Betriebsrats finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. 2 Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. 3 Der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorher zu verständigen. 4 Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich. 5 Sie finden als Präsenzsitzung statt.

(2) 1 Abweichend von Absatz 1 Satz 5 kann die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn

  1. die Voraussetzungen für eine solche Teilnahme in der Geschäftsordnung unter Sicherung des Vorrangs der Präsenzsitzung festgelegt sind,
  2. nicht mindestens ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats binnen einer von dem Vorsitzenden zu bestimmenden Frist diesem gegenüber widerspricht und
  3. sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können.

2 Eine Aufzeichnung der Sitzung ist unzulässig.

(3) Erfolgt die Betriebsratssitzung mit der zusätzlichen Möglichkeit der Teilnahme mittels Video- und Telefonkonferenz, gilt auch eine Teilnahme vor Ort als erforderlich.

 

Präsenzsitzungen haben weiterhin Vorrang

  • In der Geschäftsordnung können Rahmenbedingungen für virtuelle Sitzungen geregelt werden. Gremien sollten also ihre Geschäftsordnungen entsprechend anpassen oder beschließen.
  • Betriebsratssitzungen sind auch weiterhin nichtöffentlich. Dies bedeutet, dass Aufzeichnungen verboten sind. Denn es muss sichergestellt werden, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können.
  • Wenn mindestens ¼ der BR-Mitglieder der virtuellen Sitzung widersprochen hat, darf eine virtuelle Sitzung nicht stattfinden. Der Widerspruch muss gegenüber dem Vorsitzenden erfolgen, er bedarf aber keiner besonderen Form.

 

Protokoll und Beschlüsse

Der Gesetzgeber hat auch §33 Abs. 1 BetrVG geändert. Hier in Satz 2 geregelt:

 

Betriebsratsmitglieder, die mittels Video- und Telefonkonferenz an der Beschlussfassung teilnehmen, gelten als anwesend.

Dies hat Auswirkungen auf das Protokoll, sowie die Anwesenheitsliste. Diese müssen auch bei virtuellen Sitzungen in Textform erfolgen z.B. per E-Mail. In diesen sollten die Zeiten der tatsächlichen Teilnahme erwähnt werden und sind dem Protokoll und der Anwesenheitsliste beizufügen.

 

Fazit:

Ohne eine Geschäftsordnung sind virtuelle Betriebsratssitzungen nicht mehr möglich. Eine Regelung in der Geschäftsordnung ist unumgänglich, um virtuell wirksame Beschlüsse zu fassen.

 

 

 

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BR-Arbeit

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Weil Betriebsratsarbeit in der Coronakrise anders ist.

Gerade auf Sie/Euch kommt es aber in dieser Zeit besonders an, damit es auch durch gute Betriebsratsarbeit in der Coronakrisenoch gute und sichere Arbeitsplätze gibt.
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Auch eine Inhouse-Schulung erfordert eine ordnungsgemäße Beschlussfassung.

Nach erfolgter Beschlussfassung bitte die  ausgefüllte Seminaranmeldung an uns zurückschicken.

Die Anzahl der Online Plätze ist limitiert.

Inhalte des Workshops:

Inhalte:

  • Arbeitsrechtliche Fragen rund um Corona
  • Ausbildungsrechtliche Fragen für JAVen
  • Betriebsratssitzungen online
  • Handlungsmöglichkeiten und Rechte des Betriebsrats
  • Mitbestimmung zum Schutz der Gesundheit
  • Beschäftigungssichernde Maßnahmen
  • Vermeidung von Kündigung durch Kurzarbeit inkl. Checklisten
  • Muster Betriebsvereinbarungen zu Kurzarbeit, Betriebsrat-Online, befristete Teilzeit
  • Unterstützung des Arbeitgebers in der Krise

Schulungsanspruch:

Der Besuch dieses Webinars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsräte erforderlich,
die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

Aufbauseminar

Dauer: 6 Stunden
Seminarort:
Online

Folgende Termine sind derzeit buchbar

07.04.2020
21.04.2020

Start jeweils 09:00 Uhr – 15:00 Uhr

Preis: EUR 199,00 *
*zzgl. MwSt.

Niederschrift Betriebsrat

Niederschrift BetriebsratDas Protokoll des Betriebsrates (Niederschrift) braucht man z.B. um gefasste Beschlüsse nachweisen zu können.

Es soll Entscheidungen nachvollziehbar machen und verhinderte BR-Mitglieder informieren.
Es dient vor allem aber auch als Beweismittel vor Gericht und hilft Streitfragen beizulegen. Dieser kleine Auszug soll zeigen wie wichtig die Protokolle sind.
Sollte es mal zu einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kommen, wird das Gericht sich als erstes die Protokolle ansehen.
Heute um 10:00 Uhr startet unsere erstes Seminar Protokollführung des Betriebsrates in dieser Amtszeit.
Ein weiterer Termin findet vom 04. -05.09.2014 in Langenfeld statt.
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Diese Frage stellen sich nun im Vorfeld der Betriebsratswahlen einige Kollegen, welche darauf angesprochen werden, für den betriebsrat zu kandidieren. Vielleicht aber auch dann, wen sie unzufrieden sind mit der Arbeit des bisherigen Betriebsrat.

Der Betriebsrat ist die von den Arbeitnehmern eines Betriebs gewählte betriebliche  Interessenvertretung.
Der Gesetzgeber gibt dem Betriebsrat vor allem in sozialen Angelegenheiten ein Mitbestimmungsrecht.

Aufgaben und Rechte der Betriebsräte findet man nicht nur im Betriebsverfassungsgesetz.
Der Betriebsrat soll sich aller Maßnahmen annehmen, welche der Belegschaft dienen und  Informationen einholen für die gesetzlichen Beteiligungsrechte.
Das erzwingbare Recht auf Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten greift grundsätzlich nur bei Regelungen mit einem kollektiven Bezug z.B. Betriebsvereinbarungen.
Als Betriebsrat ist man Ansprechpartner für die Sorgen und Nöte aller Kollegen. Mit einer guten Ausbildung für diese Tätigkeit kann man sowohl für den Betrieb als auch für Kolleginnen und Kollegen viel erreichen.

Wir unterstützen Sie  gerne dabei :-).