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Seit 10 Jahren besteht für Arbeitgeber die Verpflichtung, allen Arbeitnehmern die innerhalb eines Jahres länger als 42 Tage (6 Wochen) am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Das BEM ist dabei immer für die Arbeitnehmer freiwillig und eine Vertrauenssache. Daher kommt es nur mit Zustimmung dieser zur Anwendung. Wichtig hierbei ist natürlich der Datenschutz. Arbeitnehmer müssen sich darauf verlassen können das Informationen wie z.B. Diagnosen vertraulich behandelt werden.

Das BEM, welches in mehrere Schritte unterteilt wird, sollten Betriebsräte, Arbeitgeber und Betriebsärzte gemeinsam mit den betroffenen Arbeitnehmern abstimmen. Die betriebliche Interessenvertretung(Betriebsrat, SBV, Personalrat) ist hier immer zu beteiligen.

 

Vorteile bringt das BEM für alle Seiten. Der Arbeitnehmer wird nach der Erkrankung bei der Rückkehr in den Arbeitsprozess begleitet. Es soll versucht werden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und dem Arbeitnehmer soll sein (oder ein) Arbeitsplatz erhalten bleiben. Die kann durch Maßnahmen wie z.B.: Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Bereitstellung technischer oder anderer Hilfen, Versetzung in andere Tätigkeit oder Bereiche u.v.m. erreicht werden Arbeitgeber behalten die qualifizierte Arbeitskraft und Kosten für Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall sinken. Arbeitgeber werden so auch intern und extern als faire Arbeitgeber wahrgenommen, was positiv für ihr Image ist.

Da, gerade kleinere Unternehmen das BEM immer noch selten nutzen, geht auch die Bundesregierung da Thema an. So steht im Koalitionsvertrag: „ Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wollen wir stärken und mehr Verbindlichkeit erreichen“.

 

Wir bieten  Seminare an um betriebliche Interessenvertretungen für Ihre Arbeit fit zu machen.

SeminarTitelSeminarNrTermineOrtHotelStatus
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)14020529.09 - 01.10.2014Langenfeld
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)14020615.12 - 17.12.2014Langenfeld

#Betriebsrat, #BEM, #betriebliches Eingliederungsmanagement, Krankenrückkehrgespräche, #Versetzung, Krank, #Berliner Model, #Hamburger Model,

Anfechtungsgründe zur #Betriebsratswahl Teil 1 In einem #Wahlausschreiben stand als Angabe zum Minderheitengeschlecht: “Danach müssen mindestens 9 Frauen/ 2 Männer (nicht zutreffendes bitte streichen) dem #Betriebsrat angehören” Eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft hat daraufhin die #BR-Wahl angefochten.

Was glaubt Ihr??? Hatte die Klage der #Gewerkschaft Erfolg?

Das Verfahren ging bis zum #Bundesarbeitsgericht. Dort gaben die Richter der Gewerkschaft recht. In der Begründung erklärten die Richter, es wären nicht mindestens 9 Frauen, sondern mindestens zwei Männer zu wählen gewesen. Nur das hätte im Wahlausschreiben gemäß §3 Abs. 2 Ziffer 5 Wahlordnung hinweisen müssen. Die Richter erklärten also die Anfechtung für wirksam und damit natürlich die Betriebsratswahl als unwirksam. Nachzulesen Unter: BAG, Beschluss vom 13.03.2013 AZ. 7 ABR 67/11

 

Unterlagen zum BR 1 Seminar

Das Forsainstitut hat gemeinsam mit der ILS, eine repräsentative Umfrage zum Thema: Weiterbildung und Fernlernen durchgeführt.

Im Ergebnis heißt es u.a., dass 47% der Deutschen, also beinahe jeder zweite,  schon konkrete Pläne für Weiterbildung hat .

Jeder dritte möchte sich 2014 durch Weiterbildung, persönlich Weiterentwickeln und/oder  hofft auf einen beruflichen Neustart.

67%holen sich die Motivation hierzu über  den Erwerb von Fachwissen.

Fachwissen ist auch ein gutes Stichwort für den Betriebsrat.
Um dieses verantwortungsvolle Ehrenamt im Sinne der Arbeitnehmer ausführen zu können, sollten neue Betriebsräte rechtzeitig an ihrer Betriebsratsfortbildung arbeiten.
Das Betriebsverfassungsgesetz gibt Betriebsräten dazu die Möglichkeit sich alle erforderlichen Kenntnisse für die #Betriebsratsarbeit anzueignen.

Nutzen Sie die Chance als kompetente, zuverlässige Interessenvertretungen gesehen zu werden.

Gerne unterstützen wir dabei.