Betriebsräte Pflicht

Betriebsräte haben häufig das Problem, mit dem Arbeitgeber zum Thema “Seminare für Betriebsräte” diskutieren zu müssen. Arbeitgeber halten diese Betriebsratsseminare oft für überflüssig und für Spaß Veranstaltungen für den Betriebsrat.

 

Fakt ist:
Schon 1983 hat das BAG entschieden (das ist seither auch häufiger erneut bestätigt worden), dass Betriebsräte nur dann verantwortungsvoll mit ihrem Mandat umgehen können, wenn sie über das erforderliche Mindestwissen verfügen.

Im Urteil des BAG vom 21.04.1983 – 6 ABR 70/82 wird eindeutig festgestellt:

„Es gehört damit zu den Amtspflichten des Betriebsrats, sich das für seine Arbeit erforderliche Fachwissen anzueignen“.
Ansonsten würde eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auch mit dem Arbeitgeber unnötig erschwert.

 

Gibt es eine Regelung zum Seminarbesuch von Betriebsräten?

Der Gesetzgeber sieht die dringende Notwendigkeit für den Seminarbesuch von Betriebsräten. Daher ist in § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG der Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung des Betriebsrats zur Teilnahme an Schulungs- sowie Bildungsveranstaltungen.

 

Das bedeutet das Betriebsräte sich anschauen, was für ihre Betriebsratsarbeit erforderlich ist, dann einen sauberen Beschluss fassen und dann den Arbeitgeber darüber schriftlich informieren. Ihr benötigt keine Zustimmung des Arbeitgebers zu den erforderlichen Seminaren.

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 1983 klar gemacht, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als Betriebsrat umfassend vorzubereiten hat. Daher ist jedes Betriebsratsmitglied verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen. Hier könnt Ihr das nachlesen. (BAG vom 21.04.1983 – 6 ABR 70/82). 

 

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