Arbeitsschutzgesetze – Wichtig für den Betriebsrat

Arbeitsschutzgesetze – Wichtig für den Betriebsrat

Was hat der Betriebsrat mit dem Aushang der Arbeitsschutzgesetze im Betrieb zu tun?
In Deutschland gibt es die gesetzliche Regelung, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter die aushangpflichtigen Arbeitsschutzgesetze im Betrieb nachlesen können müssen.

Welche Arbeitsschutzgesetze sind das ?

  • Arbeitssicherheit
  • Arbeitsschutzgesetz,
  • Jugendarbeitsschutz
  • Arbeitsstätte und Arbeitsplatz, Ausstattung
  • Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung
  • Benachteiligungsverbot
  • Elternzeit, Elterngeld
  • Entgeltfortzahlung
  • Gleichbehandlung
  • Kündigungsschutz
  • Mindestlohn
  • Mutterschutz
  • Urlaub
  • Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)

Wenn der Arbeitgeber, die Arbeitsschutzgesetze, an geeigneter Stelle, zum Beispiel am so genannten ‘schwarzen Brett’ im Personalbüro oder im Betriebsratsbüro, zugänglich macht, erfüllt er damit die vom Gesetzgeber vorgegebene Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Betriebsrat hat gemäß §80 BetrVG darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber die gültigen gesetzlichen und tariflichen Bedingungen einhält. Daher achtet der Betriebsrat auf den Aushang der Arbeitsschutzgesetze im Betrieb und zwar in aktueller Ausgabe.

Es gibt jedes Jahr zahlreiche Änderungen in den diversen Arbeitsschutzgesetzen. Arbeitnehmer sollten aber jederzeit Ihre Recht und Pflichten kennen. Betriebsräte sind daher gut beraten im Betrieb zu schauen, hängen die Arbeitsschutzgesetze aus und sind diese auch aktuell. Ansonsten geben Sie einen freundlichen Hinweis an Ihren Arbeitgeber.

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